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NDR-Bericht: Geschädigte Schiffsfonds-Anleger gehen auf die Barrikaden

Bild: NDR-Bericht: Geschädigte Schiffsfonds-Anleger gehen auf die Barrikaden
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Geschädigte Schiffsfonds-Anleger haben die Nase voll. In Hamburg demonstrierten zu Jahresbeginn Kleinanleger, die durch ihre Investition in Schiffsfonds viel Geld verloren haben. Ihre Vorwürfe richten sich sowohl gegen die vermittelnden Banken als auch gegen die Emissionshäuser selbst. Sie hätten schon von Beginn an wissen müssen, dass die Aussichten auf Renditen nur gering seien, so ein Vertreter der Anleger im Schleswig-Holstein-Magazin, das der NDR am 2. Januar ausgestrahlt hatte.



Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, hat Verständnis für die geschädigten Schiffsfonds-Anleger. „Die meisten von ihnen wollten in eine sichere Altersvorsorge investieren und steckten ihr Geld dann in Schiffsfonds. Die Träume von den ordentlichen Renditen sind jedoch häufig schnell geplatzt. Aufgrund der anhaltenden Krise der Schifffahrt blieben Ausschüttungen bei einer Reihe von Schiffsfonds aus bzw. wurden zurückgefordert oder im schlimmsten Fall gingen die Fonds in die Insolvenz – und die Kleinanleger verloren ihr Erspartes, das eigentlich mal das Leben im Alter finanzieren sollte“, so Cäsar-Preller.

Demonstrationen und die Hoffnung auf ein Einsehen bei den Banken oder Fondsgesellschaften seien verständlich, um der Enttäuschung und Wut Luft zu machen, meint der Jurist. Zielführender sei es aber, mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. „Seit Beginn der Schifffahrtkrise sind etliche Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Oft genug sollten die Anleger dann ihren Teil zur Rettung beitragen, indem sie Ausschüttungen wieder zurückzahlen oder noch einmal frisches Geld investieren – mit ungewissem Ausgang“, weiß Cäsar-Preller aus Erfahrung. Doch solche Maßnahmen müssen nicht klaglos hingenommen werden. „Die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen ist nach einem BGH-Urteil nicht so ohne weiteres möglich. Diese muss im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt sein“, erklärt der Jurist.

Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken müsse geprüft werden, ob die Beratung den Ansprüchen einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung erfüllt wurden. „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und damit schon naturgemäß etlichen Risiken ausgesetzt. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust des investierten Geldes. Darüber müssen die Anleger aufgeklärt werden, ebenso wie über weitere Risikofaktoren wie z.B. lange Laufzeiten, Wechselkursschwankungen oder erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile. Von einer sicheren Altersvorsorge kann in der Regel also nicht die Rede sein“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus müssen die Banken auch über sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, informieren – nicht nur über das Agio. „Diese Provisionen können einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und auch einen Hinweis darauf geben, ob die Bank ihre eigenen Interessen möglicherweise über die ihres Kunden gestellt hat“, so Cäsar-Preller.

Auch gegen die Fondsgesellschaften können möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Dazu müssen die Angaben im Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Eventuell wurde hier schon mit übertriebenen Renditeversprechungen dem Anleger die Kaufentscheidung leicht gemacht. Insgesamt bieten sich geschädigten Schiffsfonds-Anleger in der Regel gute Chancen, Schadensersatz durchsetzten zu können“, erklärt der Jurist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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