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Fonds Sexueller Missbrauch in der Kritik

02.01.201416:48 UhrVereine & Verbände
Bild: Fonds Sexueller Missbrauch in der Kritik
gegen missbrauch e.V.
gegen missbrauch e.V.

(openPR) Laut Bundesfamilienministerium haben bisher 720 Menschen, die als Kinder oder Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, Hilfe beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragt. Dies entnehmen wir einer Pressemitteilung der dpa.

Leider geht aus dieser Information nicht hervor, wie viele Anträge davon positiv beschieden worden sind bzw. wie viele Betroffene bisher tatsächlich Hilfe aus dem Fonds erhalten haben und welche Leistungen bewilligt worden sind.

Nach unseren Erfahrungen, und die spiegelt sich auch in der relativ niedrigen Zahl der Anträge wieder, scheuen sich viele Betroffene nach wie vor, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds zu stellen, da schon der Antrag selbst retraumatisierend ist. Leistungsrichtlinien liegen dem Antrag nicht bei.

Beim Ausfüllen des Online-Formulars fällt auf, dass auf Bedienerfreundlichkeit leider nicht geachtet worden ist, denn eingetragene Daten können nicht gespeichert, sondern nur gedruckt werden. Für ein Formular, das immerhin 14 Seiten umfasst, sollte man schon mit Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen eine geeignetere Lösung finden. Bei der Erstellung des Formulars hat leider niemand an Inklusion gedacht. Wir empfehlen, ein Formular zu benutzen, welches auf einem Textverarbeitungsprogramm basiert.

Um die Informationspolitik des Fonds ist es dürftig bestellt. Kaum bekannt ist
z. Bsp., dass seit Ende Oktober 2013 jetzt auch Betroffene einen Antrag stellen können, die durch einen Fremdtäter oder eine Fremdtäterin sexuell missbraucht worden sind, sofern Familienangehörige hieran beteiligt waren. Und unter bestimmten Voraussetzungen (die nicht genannt werden) werden ergänzende Therapien anerkannt und Leistungen rückwirkend bewilligt. Zu finden sind diese Informationen lediglich auf der Webseite des Fonds; die Presse hat nicht darüber berichtet. Um möglichst viele Betroffene zu erreichen, sollten Informationen breiter und transparenter gestreut werden, über die Medien und auch über die verschiedenen Betroffeneninitiativen.

Wer einen abschlägigen Bescheid erhält, kann hierzu keinen einfachen Widerspruch einlegen. Da die Bundesregierung anstelle eines gemeinnützigen Fonds ein Zweckvermögen eingerichtet hat, steht dem / der Betroffenen lediglich der Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin offen. Innerhalb einer Monatsfrist. Die Frage liegt nahe, ob diese Rechtsform bewusst so gewählt wurde, um ein Widerspruchsverfahren zu erschweren? Die meisten Antragssteller, die sich Unterstützung durch den Fonds erhoffen, werden vermutlich weder die finanziellen Mittel noch die Kraft haben, um einen langwierigen Rechtsstreit im Falle eines abschlägigen Bescheids einzugehen.

Abgelehnt werden z. Bps. Anträge auf psychotherapeutische Hilfen, bei denen der konsultierte Therapeut keine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut vorweisen kann.
Aufgrund der mangelnden Anzahl an Therapieplätzen und dementsprechend langen Wartezeiten entscheiden sich viele Betroffene jedoch für eine Behandlung bei einem nichtapprobierten Therapeuten. Wenn die Chemie dann stimmt, kommt ein Wechsel oftmals nicht mehr in Frage. Denn Vertrauen ist nicht einfach austauschbar. Für nichtapprobierte Therapeuten werden die Kosten von den Krankenkassen im Normalfall nicht übernommen werden, gerade hier wäre eine „erweiterte Hilfe“ sinnvoll.

Seit Anfang Dezember 2013 ist es nun auch Betroffenen, die in einer Einrichtung der katholischen beziehungsweise evangelischen Kirche sexuellen Missbrauch erlitten haben, möglich, einen Antrag über den Fonds zu stellen. Dieser wird einer Clearingstelle vorgelegt, die eine Empfehlung für zu erbringende Leistungen abgibt. Danach entscheidet die jeweilige Institution, welche Leistungen tatsächlich gewährt werden. Sollte bereits durch eine landeskirchliche Kommission Unterstützungsleistungen erbracht worden sein, können diese angerechnet werden. Vereinbarungen mit anderen Institutionen wie Schulen, Sportverbänden etc. stehen immer noch aus.

Gänzlich ausgeschlossen werden bisher Betroffene, bei denen der Täter weder aus dem familiären Bereich noch dem institutionellen Bereich kommt.
Menschen, die alleinig durch den Nachbarn, den Nachhilfelehrer, die Tagesmutter, durch Freunde oder Bekannte der Eltern, die Klavierlehrerin, dem Mann / die Frau von der Straße, etc. sexualisierte Gewalt erfahren haben, sie alle gehen leer aus.

Das Gesamtkonstrukt des Fonds muss noch an vielen Stellen nachgebessert werden.
Positiv ist, dass einzelne Betroffene bereits beratend in die Arbeit des Fonds mit eingebunden sind. Wünschenswert wäre es allerdings, wenn der Fonds auch auf die langjährigen Erfahrungen von Betroffeneninitiativen zurückgreifen würde.

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