(openPR) Bonn, 17.12.2013 Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, viele Familien starten in den nächsten Tagen in den Winterurlaub. Das meist genutzte Fortbewegungsmittel bleibt das eigene Auto. Die Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und seiner Partner informiert, welche Bereifung in welchem europäischen Land Vorschrift ist.
Winterreifen sind in vielen Ländern Europas Vorschrift, die genauen Regelungen variieren aber von Land zu Land. Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik beim DVR, erklärt: „In ganz Europa gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern für Sommer- und Winterreifen. Winterreifen verlieren bei einer Profiltiefe unter
4 Millimetern allerdings ihre Wintertauglichkeit. Das liegt daran, dass Lamellen, feine wellenförmige Profileinschnitte, die für die Verzahnung der Reifen mit der Fahrbahn bzw. mit dem Schnee sorgen, mit der Abnutzung des Reifens immer mehr ihre Funktion verlieren. Die Profilblöcke sind dann nicht mehr so beweglich. Ihre Kanten greifen nicht mehr genug in den Schnee. Daher haben einige Länder mit Blick auf die Sicherheit auf den Straßen individuelle gesetzliche Vorschriften.“
Das gilt beispielsweise für Österreich: Wer hier zwischen dem 1. November und
15. April mit Winterreifen mit weniger als 4 Millimetern Profil unterwegs ist, verstößt gegen die Winterreifenpflicht und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Wer auf Nummer sicher fahren will, sollte innerhalb Europas im Winter immer mit Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern unterwegs sein. Weil einige Länder wie beispielsweise die Ukraine sogar mindestens 6 Millimeter Profiltiefe vorschreiben, empfiehlt sich vor Reiseantritt ein Blick auf die Tabelle der Vorschriften zur Nutzung von Winterreifen und Schneeketten, die die Initiative Reifenqualität – „Ich fahr auf Nummer sicher!“ online bereitstellt:
http://www.reifenqualitaet.de/fileadmin/Bilder_Autofahrer/Winterreifen_in_Europa_2013.pdf