ARTEMEON-Gruppe übernimmt Mehrheitsanteil an der B&N Software GmbH
(openPR) Ratingen / Mainhausen 12.11.2013 – Die B&N Software GmbH hat einen neuen Mehrheitseigentümer: Die ARTEMEON Solutions GmbH aus Ratingen hat 51 Prozent der Anteile des Softwareunternehmens B&N Software GmbH, Mainhausen, übernommen. Der Anteilskauf wurde bereits im Oktober vollzogen.
„Die hervorragende Positionierung der B&N Software GmbH und ihre Erfahrung bei der Umsetzung fachlicher und regulatorischer Anforderungen im Zahlungsverkehr und Meldewesen sind eine ideale Ergänzung unseres Portfolios“ erläutert Dr. Ulrich Bongartz, Geschäftsführer der ARTEMEON Solutions GmbH. „Seit vielen Jahren unterstützt B&N zahlreiche Kreditinstitute mit qualitativ hochwertigen Softwarelösungen.“
Die anstehende SEPA-Umstellung hat die Nachfrage nach Produkten von B&N bereits deutlich erhöht. “Es ist uns gelungen, für die B&N Software GmbH einen strategisch ausgerichteten Mehrheitseigentümer zu gewinnen, der das Wachstum unseres Unternehmens unterstützen wird”, sagt die Geschäftsführerin Gertrud Boenke.
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Wagnerstr. 29
40882 Ratingen
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Über das Unternehmen
Über ARTEMEON
Die ARTEMEON Unternehmensgruppe (www.artemeon.de) ist spezialisiert auf die Verbesserung von Effizienz und Effektivität betrieblicher Abläufe in den Branchen Finanzdienstleistung, Energiewirtschaft und Maschinenbau. Die ARTEMEON Management Partner GmbH ist einer der führenden unabhängigen Anbieter von Lösungen in den Bereichen Outsourcing-/ Provider-Management, Dienstleistersteuerung, SLA-Management, Compliance, Innenrevision sowie Analyse und Management operationeller Risiken. Die ARTEMEON Solutions GmbH ist Anbieter für das Insourcing von Geschäftsprozessen, insbesondere in den Bereichen Zahlungsverkehr, Finanzen & Controlling, Buchhaltung und Betriebsorganisation.
Über B&N Software
Die B&N Software GmbH entwickelt Softwarelösungen für den Zahlungsverkehr, die Geldwäsche-/Sanktionsprüfung und das Meldewesen. Die Softwareprodukte von B&N ermöglichen die schnelle und sichere Verarbeitung und Disposition von Zahlungsverkehrsaufträgen, die Sanktionsüberwachung im Sinne des GWG, die Disposition von Nostrokonten sowie die Durchführung der entsprechenden Meldewesen-Aktivitäten.
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