(openPR) Schaut man sich im Januar/Februar eines jeden Jahres in einer Stadt um, so entdeckt man an vielen Stellen frisch gekappte Bäume.
Nach geltenden Regelwerken dürfen diese Kappungen nicht durchgeführt werden!
Sie können nicht als Baumpflegemaßnahme bezeichnet werden. Werden sie trotzdem durchgeführt, muss die ausführende Firma mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Kappungen machen den Baum nicht sicherer, sondern erhöhen bereits nach wenigen Jahren die Bruchgefahr. Es ist nicht korrekt, dass gekappte Bäume weniger Blattmasse haben. Der Baum braucht die Blätter zum Leben.
Um über die Folgen von baumzerstörenden Kappungen zu informieren, wurde ein Faltblatt erstellt.
Das Faltblatt zum kostenlosen Download sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage http://www.baumpflege-lexikon.de/Infoblaetter.html
Das Faltblatt darf ausgedruckt und kostenlos weitergegeben oder bei Nennung der Quelle (Link) auf Homepage-Seiten veröffentlicht werden. Der Text des Faltblattes darf bei Angabe der Quelle veröffentlicht werden.
Für Veröffentlichungen stehen dieser Text sowie Bilder von gekappten Bäumen in guter Qualität auf der Seite http://www.baumpflege-lexikon.de/Presse.html zum Download zur Verfügung.
Wir bitten bei Veröffentlichung in gedruckter Form um die Zusendung eines Belegexemplars.
Steinen, Januar, 2006
















