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Jährlich die Riester-Zulagen überprüfen

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Jörg Stettner, CFP & Finanzökonom
Jörg Stettner, CFP & Finanzökonom

(openPR) Im Rahmen unserer themenzentrierten oder ganzheitlichen Finanzplanungen fällt leider sehr häufig auf, dass Riester-Verträge abgeschlossen wurden, diese aber nur selten nach Abschluss von den Vermittlern ordentlich begleitet oder betreut werden.

Vereinzelt werden (Dauer-) Zulagenanträge gar nicht gestellt, sehr häufig wird die Zulage aufgrund einer nicht ausreichend hohen Ansparung nur teilweise vom Staat überwiesen - obwohl eine ausreichend hohe Sparrate durchaus möglich gewesen wäre.

Grund hierfür sind häufig gestiegene Gehälter, die in der Regel auch eine höhere Sparrate in den Riester-Vertrag zur Folge haben sollten. 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen muss ein unmittelbar zulagenbrechtigter Sparer pro Jahr inklusive der Zulagen in einen Riester-Vertrag investieren, um die volle Eigenzulage, Kinderzulage und ggf. auch steuerliche Anrechnung zu erhalten. Diese Anpassung wird jedoch zu oft vergessen.

Bei der grundsätzlichen Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Riester-Vertrags ist ein solches Versäumnis natürlich schädlich für die Vermögensbildung für das Alter.

Unser Rat: Spätestens mit der Zusendung der jährlichen Mitteilung des Riester-Anbieters sollte ein kritischer Blick auf die gezahlten Zulagen geworfen werden.

Mandanten der STECO Finanzberatungs GmbH erhalten regelmäßig zum Jahresende einen Hinweis, ob die Sparsumme zur Erzielung der vollen Zulage ausreicht oder ob noch eine Zuzahlung notwendig ist. Am Jahresende beleibt immer noch Zeit zum Handeln!

Mit dem einmaligen Abschluss eines Riester-Vertrags ist es nicht getan - auf die laufende Betreuung kommt es an.

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