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Das professionelle Travel Risk Management

Bild: Das professionelle Travel Risk Management
Sicherheit auf Geschäftsreisen
Sicherheit auf Geschäftsreisen

(openPR) Die effiziente Sicherheit bei der Planung und Umsetzung von Geschäftsreisen.

Die heutige globale Geschäftstätigkeit erfordert häufiges Reisen in fremde Länder, mit anderen Kulturen, anderen Strukturen und natürlich anderen Kriminalitätsstrukturen.



Gefahren wie kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Akte, instabile innenpolitische Lagen, organisierte Kriminalität bis hin zu Fällen von Kidnapping stellen gerade für den Bereich "KMU" und für deren Reisende vor eine besonders große Herausforderung.

Durch ein professionelle Travel Risk Management verringern Unternehmen die Risiken für ihre Reisenden im Ausland erheblich.

Ein professionelles Travel Risk Management muss beinhalten:
• Schwachstellen und Gefährdungsanalyse (Ist-Stand)
• Erstellung einer Basiskonzeption
• Reisezielanalyse mit Sicherheitshinweisen (Informationsgewinnung)
• Medizinische und gesundheitliche Hinweise zu den Reiseländern
• Planung / Auditieren der Reise (Reisemittel, -Routen und –Örtlichkeiten)
• Vorbereitung der Reisenden (Trainings / Schulungen)
• Bereithalten einer 24/7 Notfall-Hotline für die Reisenden
• Abklärungsmaßnahmen in extremen Krisenländern durch Security Experts
• Abhalten von Briefings kurz vor der Abreise
• Support durch local agents im Ausland
• Notfallmaßnahmen, wie Rückholung bei Notfällen durch Security Experts

Zielgruppen sind Unternehmen mit:
• Viel reisende Personen (Vorstand, Geschäftsführer/in, Projektleiter/in, Vertriebsleiter/in)
• Servicetechniker/in, Vertriebsleute
• Reisende/r mit Vermögenswerten
• Expatriates die sich auf einen Auslandsjob vorbereiten


In Praxisseminaren müssen die Trainer und Berater nicht nur präventive Vorgehensweisen bei der Planung und Durchführung der Reise darstellen, sondern auch operative Notfallmaßnahmen, sowie gesundheitlich Vorsorge bearbeiten.
Hinweis zur Fürsorge von Unternehmen in Bezug auf Geschäftsreisen:


Das Haftungsrisiko

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern – auch bei Geschäftsreisen. Private Versicherungen der Mitarbeiter entlassen den Arbeitgeber nicht aus dieser Pflicht. Er trägt das Haftungsrisiko. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung reicht zur Erfüllung der Fürsorgepflicht nicht alleine aus.


Der Paragraph 618 BGB

Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter soweit wie möglich „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt“ sind – auch auf Dienstreise. Geschieht dies nicht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.


Das ArbeitsSchutzGesetz (ArbSchG)

In den Paragraphen 3, 4, 9, 10, 13 sind die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten geregelt. Wer dagegen verstößt, dem drohen Geld- und Gefängnisstrafen (§ 25).


Die Experten der MentalLeis Dienstleistungen GmbH befassen sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit Sicherheits- und Gesundheitslösungen für Unternehmen mit Geschäftsreisenden.

Mit Hilfe unseres weltweiten Expertennetzwerks unterstützen wir unsere Klienten innovativ und kompetent beim Aufbau, der Umsetzung und Durchführung ihres professionellen Travel Risk Managements für Klein- und Mittelständigen Unternehmen.


Weitere Informationen erhalten Sie unter

http://www.mentalleis.de

Joanna Leis
Geschäftsführerin
MentalLeis Dienstleistungen GmbH

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