(openPR) Sinn einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht –
Rauchmelder als Lebensretter in der Wohnung
Aktuell wird viel über den Sinn oder Unsinn einer gesetzliche Rauchmelderpflicht diskutiert. Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten leben!
Täglich kommt es in Deutschland zu Bränden in unterschiedlichen Dimensionen: angefangen beim Kellerbrand, über Fettbrände bis hin zum Zimmerbrand oder kompletten Wohnungsbränden. Das Feuer und der Rauch bilden dabei nicht nur eine Gefahr für Ihr Eigentum, sondern viel entscheidender – für Menschen! Nach Schätzungen sterben pro Jahr ca. 500 Menschen bei Feuern. 70 % davon werden in der Nacht vom Feuer überrascht und getötet. Die große Gefahr ist hier, den Brand nicht rechtzeitig zu bemerken.
Interessant ist auch, dass in 90 % der Todesfälle auf die giftigen Rauchgase zurückzuführen sind. Hier genügen oft wenige (2 bis 3) Atemzüge, um Bewusstlosigkeit hervorzurufen. Im Schlaf bemerkt man allerdings diese Rauchentwicklung nicht bzw. oft zu spät.
Durch einen Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder) bekommen Sie die Chance, Ihr Leben und das Ihrer Familie im Brandfall zu retten. Statistisch ist bewiesen, dass in den meisten Fällen ein Rauchmelder den Tod von Menschen hätte verhindern können. Aus diesem Grund fordern Feuerwehren und Verbände auch die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelderpflicht.
Der Aktuelle Stand der gesetzlichen Regelung
Viele Bundesländer (März 2013: 11 von 16 Bundesländer) schreiben Rauchmelder für Privathaushalte vor. Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht sind dabei in den Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Seit dem 01.01.2013 auch in Bayern. Mit Bekanntgabe des Gesetzes ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017.
Das bedeutet für Sie konkret folgendes:
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
- In Wohnungen von Neubauten oder genehmungspflichten Umbauen müssen ab 01.01.2013 Rauchmelder angebracht werden
- Es muss mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer sowie in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt, montiert werden
- Die Nachrüstpflicht für bereits bestehende Wohnungen läuft bis 31.12.2017 – danach müssen auch hier Rauchmelder angebracht sein
- Der Vermieter ist für den Einbau der Rauchmelder zuständig, in Mietwohnungen ist die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft allerdings Aufgabe des Mieters (außer es wird vertraglich anders geregelt)
Lassen Sie nichts anbrennen! Ein Rauchmelder kann Leben retten, wenn er richtig installiert ist!
Reagieren Sie jetzt und rüsten Sie Ihre Wohnung auf. Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung, fachgerechten Montage, Wartung und Bereitsstellung der Rauchmelder. Dabei achten wir für Sie auf alle relevanten Punkte. Unter anderem z.B. auf die korrekte Anbringung der Rauchmelder an der Decke, möglichst in der Raummitte mit Mindestabstand zu Wänden und Raumtrennern. Wir Beraten Sie gerne, denn im Brandfall zählt jede Sekunde! Darüber hinaus zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile von verschiedenen Rauchmelder-Typen auf und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Brandschutz ausführlich und kompetent.
In folgenden Räumen müssen Sie künftig eine Wohnung überwachen:
- Rauchmelder in Kinderzimmern
- Rauchmelder in Schlafzimmern (auch Gästezimmern)
- Rauchmelder für Flure, die als Rettungswege dienen
Empfohlen wird darüber hinaus die Installation:
- mind. 1 Rauchmelder auf jeder Ebene eines Hauses
Nicht sinnvoll ist die Installation von Rauchwarnmeldern:
- in Küchen und Nassräumen (wegen Fehlalarmgefahr durch z.B. Wasserdampf)
Zudem sollten Sie überlegen:
- eine (Funk-)Vernetzung zwischen den Brandmeldern herzustellen, damit alle Warnmelder aktiviert werden, wenn ein Gerät einen Alarm auslöst (besonders relevant bei mehreren Stockwerken)
Wichtig: Es dürfen nur zugelassene Rauchmelder verwendet werden, die bestimmte Normen erfüllen. In der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 sind beispielsweise die Erfahrungen zur Planung, Montage und Wartung aus vielen Jahren zu einem Regelwerk zusammengefasst. Diese DIN 14676 gilt im Gegensatz zur europäischen Norm DIN EN 14604 nur in Deutschland verbindlich.
Gerne berät Sie dazu und zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Brandschutz und Rachmelder unser qualifiziertes Fachpersonal.








