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Wettbewerb nicht verzerren

(openPR) (Berlin, 24.7.2013) Die EU-Kommission hat heute den Verordnungsentwurf zur Regulierung von Interbankenentgelten in Europa vorgestellt. Demnach sollen künftig unter anderem die sogenannten Interbankenentgelte staatlich festgesetzt werden. Das Interbankenentgelt ist eine Gebühr, die von der Bank des Einzelhändlers für jede ausgeführte elektronische Zahlung an die Bank des Kartennutzers abgeführt wird. Der Verbraucher zahlt diese Gebühr nicht direkt, vielmehr teilen sich Verbraucher und Händler die anfallenden Kosten der elektronischen Kartenzahlung, da sie Teil der Preiskalkulation sind.



Der Vorsitzende des Vereins zur Förderung der Wettbewerbswirtschaft e.V., Dr. h. c. Hansjürgen Doss, betont: “Die von der EU beabsichtigte Förderung von Wettbewerb und von innovativen elektronischen Zahlungsmöglichkeiten unterstütze ich uneingeschränkt. Die Hoffnung von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, dass der Verbraucher von der vorgeschlagenen Regulierung der Interbankenentgelte profitiert, wird sich, wie unter anderem die Erfahrungen in unserem europäischen Partnerland Spanien zeigen, leider nicht erfüllen. Das Vorhaben sollte mit allen Beteiligten, wie zum Beispiel dem Handel, den Banken und den Kreditartenanbietern, überdacht werden.“ Die spanische Studie der Universität Rey Juan Carlos belegt, dass die von der spanischen Regierung im Dezember 2005 beschlossene Regulierung der Interbankenentgelte für die Jahre 2006 bis 2010 nicht den gewünschten Erfolg, nämlich eine Kostensenkung für den Verbraucher, brachte. Die Interbankenentgelte wurden durchschnittlich um 57,3 Prozent gesenkt. Gleichzeitig stiegen aber die jährlichen Kartengebühren für den Verbraucher um 50 Prozent. Doss ergänzt: „Die heutige Vorstellung des Vorschlags in Brüssel hat es gezeigt: Die Kommission kann keine Antwort darauf geben, wie sichergestellt werden kann, dass die Kosteneinsparungen der Händler an die Kunden weitergegeben werden. Am Ende werden die Verbraucher doppelt benachteiligt – durch höhere Kartengebühren ohne entsprechende Einsparungen beim Einkaufen.“

Zudem sieht der Verein zur Förderung der Wettbewerbswirtschaft e.V. ein weiteres Problem im vorgelegten Papier. Beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsmarkt wird das Interbankenentgelt auf maximal 0,3 Prozent festgelegt. Mittelständler und kleinere Unternehmen, die mit lokalen Geldinstituten zusammenarbeiten, sollen den höheren nationalen Satz bezahlen. „Diese Benachteiligung des Mittelstandes und der Kleinhändler verzerrt den Wettbewerb zum Nachteil derer, die regional Arbeitsplätze schaffen und sichern. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstandes ist unbestritten, daher sollte dieser keinem Wettbewerbsnachteil ausgesetzt werden “, so Doss.

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