(openPR) Ein Au-Pair-Jahr ermöglicht es, sowohl sprachliche, als auch interkulturelle und soziale Kompetenzen zu erwerben. Dies sollte eigentlich in einem geschützten, gesetzlichen Rahmen möglich sein – wie aber sieht die Realität aus?
Au-Pair ist eines der ältesten und erfolgreichsten Kulturaustauschprogramme der Welt. Die Idee, mit ge-ringem finanziellen Aufwand, die Möglichkeit zu haben, die Sprache und Kultur eines fremden Landes kennen zu lernen, wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts geboren. Das Prinzip der Gegenseitigkeit, bringt Vorteile für die Au-pairs und Gastfamilien. Die Gastfamilie profitiert von der Hilfe des Au-pairs bei der Kinderbetreuung und einfachen Hausarbeiten. Das Au-pair lernt die Sprache des Gastlandes, entwickelt ihre/seine Persönlichkeit im neuen Umfeld und lernt wichtige Grundlagen über Weltanschauung, Traditionen und Lebensgewohnheiten der Menschen in diesem Land. Ein enorm wichtiger Beitrag zur Völkerverständigung in unserer globalisierten Welt!
Damit diese Au-pair-Verhältnisse zu einem positiven Ergebnis führen, ist eine solide Vorbereitung, gezielte Vermittlung und lückenlose Betreuung durch eine kompetenten Agentur erforderlich.
Bis zum Jahr 2002 war deshalb eine Vermittlung, und damit verbunden auch die Erteilung des erforderlichen Visums, an die Einschaltung einer zugelassenen Agentur erforderlich. Der Wegfall der Agenturpflicht und der damit einhergehenden Lizenzpflicht für Au-Pair-Agenturen bedeutete einen erheblichen Qualitätsverlust dieses Jugendmobilitätsprogrammes. Die Neugründung von Agenturen, und reinen Internetplattformen, nahm sprunghaft zu. Schon bald stellte sich für viele Teilnehmer des Au-pair-Programms heraus, dass nicht immer die Absicht, jungen Menschen zu einer positiven Auslandserfahrung zu verhelfen, im Vordergrund steht.
Um dieser ernsthaften Problematik zu begegnen, vereinigten sich Au-pair-Agenturen in nationalen und internationalen Fachverbänden um mit der Verpflichtung zur Einhaltung von hohen Qualitätsstandards für Au-pairs und Gastfamilien den Schutz einer geprüften und gezielten Vermittlung zu gewährleisten.
Zur Qualitätssicherung der Au-Pair-Verhältnisse wurde im Jahr 2004 unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die „Gütegemeinschaft Au Pair e.V.“ ins Leben gerufen, die seither an einer Verbesserung von Qualität und Transparenz im Au-Pair-Bereich arbeitet. So wurden zwischenzeitlich Standards für die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen für Agenturen entwickelt und verliehen.
Der Deutsche Bundesverband für Au-Pair-Vermittler (Au-pair Society e.V. / APSeV) ist Fördermitglied der Gütegemeinschaft, seine Vorstände und Mitglieder waren aktiv an der Erarbeitung dieser Standards beteiligt. Der Bundesverband hat diese Standards und darüber hinaus auch, soweit mit den gesetzlichen Regularien in Deutschland vereinbar, die Standards von ECAPS (European Committee for Au Pair Standards), dem der Verband als Vertreter Deutschlands angehört, in seine eigenen Standards implementiert. Alle Mitglieder der Au-pair Society e.V. verpflichten sich damit einer qualitativ sehr hochwertigen Arbeit und können sowohl den Au-Pairs, als auch ihren Gastfamilien, einen geschützten Rahmen für Programm bieten.
Der Bundesverband APSeV betreibt außerdem eine kostenlose, mehrsprachige Notruf-Hotline für Au-Pairs, die sich in einer akuten Notlage befinden. Über 90% der eingehenden Anrufe kommen allerdings von Au-Pairs, die ohne Agentur, d.h. über Internetplattformen, nach Deutschland gekommen sind. Die geschilderten Probleme sind vielfältig: da gibt es Au-Pairs, die nicht krankenversichert werden, denen der Besuch eines Sprachkurses untersagt wird, die nicht das vorgeschriebene Taschengeld erhalten, oder deren Arbeitskraft mit unbegrenzten Überstunden ausgenutzt werden. Dies sind nur relativ harmlose Fälle. Wirklich schwierig wird es für die jungen Menschen, wenn ihnen schon bei der Einreise nach Deutschland der Pass weggenommen und jeglicher Kontakt zur Außenwelt untersagt wird – wie im Falle der jungen Frau aus Indonesien, die 2010 vom Verband als „Au-pairs des Jahres“ gekürt wurde nachdem eine der Mitgliedsagenturen sie aus ihrer misslichen Lage gerettet und an eine seriöse Gastfamilie vermittelt hatte.
Mit großer Besorgnis beobachten die Verbände die stetig wachsende Zahl der Vermittlungen über Internetportale. Das betrifft die Online-Vermittlungen junger Ausländer an deutsche Gastfamilien, wie auch die von jungen Deutschen, die ins Ausland gehen. Gerade der Weg ins Ausland ist riskant, wenn die Information, Vorbereitung und Betreuung von professionellen Agenturen im In- und Ausland fehlt. Sowohl der Bundesverband APSeV, als auch dem Weltdachverband IAPA (International Au Pair Association) sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen es nicht nur um ein Nicht-Einhalten der allgemeinen Regularien von Au-Pair-Verhältnissen geht, sondern in denen Betrüger über solche Plattformen Kontakt zu Au-Pairs bzw. Gastfamilien aufgenommen haben und diese erfolgreich zur Kasse gebeten haben.
Seit Jahren schon bemüht sich der Bundesverband politische Entscheidungsträger für dieses Thema zu sensibilisieren und zu erreichen, dass dieses interkulturelle Lernprogramm unter einen besonderen Schutz gestellt wird. Bislang leider ohne Erfolg. Politisch wurden keine Maßnahmen für den Schutz der Au-pairs und Gastfamilien getroffen. Solange das Zustandekommen von Au-Pair-Verhältnissen durch den reinen Austausch von (nicht geprüften!) Basisdaten über das Internet möglich und legal ist, bleibt eine arbeits- und kostenintensive Zertifizierung qualifizierter Vermittlungsarbeit bloße Makulatur!









