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Gegen Ärzte ermittelt immer häufiger der Staatsanwalt

10.07.201317:20 UhrGesundheit & Medizin
Gegen Ärzte ermittelt immer häufiger der Staatsanwalt, warnen Compliance-Experten.
Gegen Ärzte ermittelt immer häufiger der Staatsanwalt, warnen Compliance-Experten.

(openPR) Kölner Compliance-Experten Abdou Gabbar und Christoph Klein raten: Nach Risikoinventur kritische Faktoren beseitigen/Vortrag in der Klinik Prof. Schedel (Thyrnau-Kellberg)

THYRNAU-KELLBERG (10.07.13) – Vermintes Gelände zwischen Medizin und Wirtschaft: Nach einer Risikoinventur sollten Chefärzte, Klinikdirektoren und Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen handeln, kritische Felder eruieren und Korruption erschweren. „Hände in sauberem Wasser waschen“, rieten die beiden Kölner Compliance-Experten und Rechtsanwälte Abdou Gabbar und Christoph Klein bei einem Vortrag über „Rechtliche Risikofelder“ am vergangenen Freitag in der Klinik Prof. Schedel im bayerischen Thyrnau-Kellberg (Lkr. Passau).

Das Thema „Compliance“ ist nach den Worten der beiden erfahrenen Kölner Strafrechtler Abdou Gabbar (45) und Christoph Klein (41) zu einem „Dauerbrenner“ in deutschen Praxen und Kliniken geworden. Nicht gegen Regel konformes Verhalten zu verstoßen, werde immer mehr zur Herausforderung. Bei allen Beteiligten herrscht nach wie vor große Verunsicherung bei der Zusammenarbeit von medizinischen Einrichtungen und pharmazeutischen Unternehmen. Diese konnten auch die diversen Kodices nicht völlig beseitigen, die fachübergreifend beschlossen wurden, nachdem der Herzklappenskandal 1994 für eine wahre Ermittlungshysterie bei den Staatsanwaltschaften ausgelöst hatte.

Schließlich drohen bei Ermittlungen durch den Staatsanwalt Imageverlust und empfindliche Strafen. Dabei bedeute Compliance nichts anderes, so Rechtsanwalt Christoph Klein, als sich richtig zu verhalten. In diesem Verhaltens-Terrain ortet Kollege Abdou Gabbar ein Minenfeld, in dem Strafrecht, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetze, aber auch Antidiskriminierungsgesetze verletzt werden. Weiterer „Sprengstoff“ sei die Haftung der Klinikdirektoren oder Chefärzte als Vorgesetzte. „Jeder, der im klinischen, medizinischen oder pharmazeutischen Bereich tätig ist, wird von den einschlägigen Normen erfasst. Für den Vertragsarzt ist dies mittelfristig auch zu erwarten“, so das Fazit der Referenten.
„Spielanleitung“ für sauberes Handeln
Ziel sei es, „ein gutes Gefühl“ zu bekommen und den „gesunden Menschenverstand“ walten zu lassen. Als Basis dafür gelten die einschlägigen Kodices wie insbesondere der FSA Kodex (Kodex der Fachverbände „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.) und der „Gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“. „Diese Kodizes sind leicht verständliche ,Spielanleitungen‘, so Abdou Gabbar, „sie minimieren das Risiko in Verdacht zu geraten.“
Mitarbeiter und Ärzte, die direkt für den Einkauf zuständig sind, sollten sich demnach nicht einladen lassen. Kontakte zwischen allen Beteiligten sollten immer offen gehandhabt werden. „Alle Formen der Zusammenarbeit müssen der Verwaltung bekannt sein“, unterstreicht Christoph Klein, „es ist zwingend, nach dem Dokumentationsprinzip alles schriftlich zu belegen!“
Für angestellte wie niedergelassene Ärzte bieten Kongresse und Veranstaltungen Fallstricke in Sachen Korruption und Vorteilsnahme. Ein besonderes Auge werfen Ermittlungsbehörden bei der Teilnahme an Kongressen oder Betriebsbesichtigungen an typischen Touristenzielen, Destinationen im Ausland, bei Verlängerung der Reise auf Firmenkosten und bei Begleitpersonen. „Das exklusive Rahmenprogramm in Begleitung der Ehefrau geht gar nicht“, so Christoph Klein.
Im Rahmen des Organisationsverschuldens stehen Geschäftsführer oder Praxischefs für das Handeln ihrer Mitarbeiter gerade. Normen müssen also weitergeleitet werden. „Die Verwaltung muss die Klinik und der Arzt die Praxis so organisieren, dass die Mitarbeiter die Pflichten beachten.“ Bei Verschulden in diesem Bereich drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro, warnt der Rechtsexperte.
Um korrupten oder strafrechtlich handelnden Mitarbeitern auf die Spur zu kommen, raten die Anwälte, kann die Klinikverwaltung Meldeverfahren oder Compliance-Hotlines intern einrichten. Ein externer Ombudsmann, zum Beispiel ein Anwalt, habe den Vorteil der Schweigepflicht gegenüber den Ermittlungsbehörden. Bei Verstößen von Mitarbeitern gegen das Compliance-System könne die Verwaltung bei Ermittlungen etwa Mitarbeiter befragen oder geschäftliche E-Mails gezielt überprüfen und dann arbeitsrechtlich Sanktionen durchsetzen.
„Mit der Brisanz des Themas haben wir ins Schwarze getroffen“, freute sich Gastgeber und Klinikinhaber Prof. Dr. Hannes Schedel über die Resonanz. Zahlreiche Zuhörer aus Medizin, Klinikverwaltung oder Krankenkasse, wie etwa der Passauer AOK-Direktor Günter Schober, waren in die onkologische Rehaklinik nach Kellberg gekommen und beteiligten sich rege an der Diskussion.

Bildtext:
„Rechtliche Risikofelder für Ärzte und Klinikleiter“ (v.l.): Die Rechtsanwälte Abdou Gabbar und Christoph Klein aus Köln referierten in der onkologischen Reha-Klinik Prof. Schedel (Kellberg), mit den Gastgebern Prof. Dr. Hannes Schedel und Chefarzt Dr. Markus Higi, vor rund 25 Ärzten, Klinikleitern und Kassenvertretern.
(Foto: Josef König für Klinik Prof. Schedel)

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