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Vorsorge für den Todesfall: Überflüssig oder ein unbedingtes Muss?

Bild: Vorsorge für den Todesfall: Überflüssig oder ein unbedingtes Muss?

(openPR) In Deutschland wächst das vorhandene Geld- und Immobilienvermögen seit 1945 kontinuierlich an. Aktuell verfügen die deutschen Privathaushalte über ein Gesamtvermögen von rund zwölf Billionen Euro. Aufgrund der demoskopischen Entwicklung werden in Zukunft hohe Vermögenswerte im Rahmen von Erbschaften auf die nachfolgende Generation übertragen. Die Familiensituation (Wohnsitz der Erben, Streitigkeiten, besondere Lebenssituationen) lässt oft keine einfache Abwicklung des Nachlasses zu. Sind Firmenbeteiligungen oder Vermögen im Ausland vorhanden, müssen weitere – oft komplizierte - Besonderheiten beachtet werden.

20 Prozent der Gesamtbevölkerung hat aktuell bereits ein Alter von 65 Jahren überschritten – Tendenz steigend. Bereits jeder Vierte ist über 85 Jahre alt und damit auch vom Risiko der Altersdemenz bedroht. Nur 23 Prozent der Deutschen haben eine testamentarische Verfügung getroffen. Man befasst sich nicht damit und vertraut auf die gesetzlichen Regelungen im Nachlassverfahren - oder schiebt das Thema vor sich her. Von den vorhandenen testamentarischen Verfügungen sind nur drei Prozent wirklich rechtsgültig, weil bei der Abfassung Vorschriften und Regularien nicht beachtet wurden. Dies führt immer wieder zu Unsicherheiten bei der Auslegung und Interpretation bis zur Ungültigkeit des Testaments.

Durch rechtzeitige Vorsorge kann der eigene Wille im Testament klar ausgedrückt werden. Die darin angeordnete Testamentsvollstreckung sorgt für die wunschgerechte Umsetzung nach dem Ableben. Nach Aussage von Sabine Broßmann, Finanzexpertin und ausgebildete Testamentsvollstreckerin, gibt es auch für darüber hinausgehende Wünsche und „Befindlichkeiten“ die jeweils richtige und individuelle Lösung.

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