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GMK fordert stärkere Förderung von Telemedizin

02.07.201317:31 UhrGesundheit & Medizin
Bild: GMK fordert stärkere Förderung von Telemedizin

(openPR) Nutzerorientierte Telemedizinanwendungen waren auch Gegenstand der Diskussion im Rahmen der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Die stärkere Förderung von Telemedizin und eine Überführung in die Regelversorgung wurden einstimmig beschlossen.

02.07.2013, Berlin. Die 86. Gesundheitsministerkonferenz der Länder tagte am 26. Und 27. Juni in Potsdam und fasste auch einen einstimmigen Beschluss zur Telemedizin: Die Länder fordern darin die stärkere Förderung der Telemedizin. Ziel müsse es sein, Telemedizin in die Regelversorgung zu überführen.

Die Länder nehmen an dieser Stelle auch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den Bewertungsausschuss in die Pflicht und drängen auf zeitnahe Entscheidungen. Außerdem müssten Telemedizindienste zukünftig an die Telematikinfrastruktur angekoppelt werden, um einen dauerhaften, sicheren und interoperablen Betrieb sicherzustellen.

Die DGTelemed begrüßt diesen eindeutigen Beschluss der Länder nicht nur, weil er als klares Bekenntnis der Politik zum Nutzenpotenzial der Telemedizin verstanden werden kann. Der Beschluss bestärkt auch die Auffassung der DGTelemed, dass von den Bundesländern nachhaltige Impulse für die telemedizinische Regelversorgung ausgehen und auch zukünftig eine hohe Verantwortung bei den Bundesländern liegen wird. Die bedeutsame Stellung der Bundesländer ist ein wesentliches Ergebnis des Nationalen Fachkongresses Telemedizin, der jährlich in der Hauptstadt stattfindet. Der erfolgreiche Fachkongress greift traditionell die Ergebnisse regionaler Innovationen auf und stellt diese gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften zur Diskussion.
Der 4. Nationale Fachkongress findet am 07. und 08.11.2013 zum Thema „Telemedizin – Potenziale für eine patientenorientierte Medizin durch Vernetzung“ in Berlin statt. Erwartet werden mehr als 250 Teilnehmer aus dem In- und Ausland (www.telemedizinkongress.de) .

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