(openPR) Köln/Hamburg. Für das Center of Genetic Analysis and Prognosis (CoGAP®) geht es derzeit Schlag auf Schlag. Erst im Mai veröffentlichte die Fachzeitschrift „AdipositasSpektrum“ eine Studie der Deutschen Sporthochschule Köln, in der die Effektivität der genetischen Stoffwechselanalyse CoGAP MetaCheck® belegt wird.*
Am 01.07.2013 startet nun die neue Kooperation mit der amedes medizinische Dienstleistungen GmbH (amedes), als bundesweit agierendem Laborpartner.
„Auch wenn wir bereits deutschlandweit verfügbar sind, ist es uns doch wichtig, unser Netzwerk noch weiter auszubauen. Wir möchten mit einem guten Service und einer guten Beratung Menschen bei ihrem Abnehmwunsch unterstützen. Das ist uns wichtig. Und zwar nicht irgendwo, sondern möglichst bei den Menschen vor Ort“, so Hossein Askari, Geschäftsführer der CoGAP GmbH.
Auch amedes sieht in der neuen Partnerschaft großes Potenzial. Denn für das Hamburger Unternehmen „bedeutet diese Kooperation, an der Entwicklung eines weiteren Aspektes der personalisierten Medizin mitwirken zu können“, so Prof. Dr. Jörg F. Debatin, Vorstandsvorsitzender der amedes Holding AG. „Durch die Partnerschaft mit CoGAP® ermöglichen wir auch unseren einsendenden Ärzten und deren Patienten, daran teilzuhaben.“
Anhand der neuen Kooperation kann CoGAP® das ärztliche Beraternetzwerk deutschlandweit ausbauen und im Bereich genetischer Stoffwechselanalysen eine Führungsrolle in Deutschland einnehmen.
amedes bietet Patienten, niedergelassenen Ärzten und Kliniken ein breites Spektrum an interdisziplinären medizinisch-diagnostischen Dienstleistungen. Mehr als 2.600 Mitarbeiter – darunter 150 Ärzte und 90 wissenschaftliche Mitarbeiter – an insgesamt 35 Standorten in Deutschland und Belgien arbeiten dabei am Erfolg des Unternehmens mit. Über 100.000 Proben täglich werden nach dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik bearbeitet.
* [3] Kurscheid T. und Loewe L. (2013) Vergleichsstudie: Effektivität der nutrigenetischen Analyse „CoGAP MetaCheck®“ zur Gewichtsreduktion, AdipositasSpektrum, 13(2); 10 - 16.