Am 23.05.2004 lief die Übergangsfrist des bereits im Jahre 2001 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für privatwirtschaftlichen Unternehmen aus. Die geänderten Bestimmungen im Bereich Datenschutz besitzen weitreichende Bedeutung für praktisch jedes Unternehmen, auch wenn dieses in Öffentlichkeit bisher wenig Beachtung fand.
Der Schutz des Rechtes einer natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Die Regelungen des Datenschutzrechtes sollen diesen Rechtsanspruch durch organisatorische und verfahrensrechtliche Kontrollvorkehrungen sicherstellen. Zusätzlich dient der organisierter Datenschutz den Unternehmen, indem er hilft, die mißbräuchliche Verwendung von Daten durch geeignete technische wie auch organisatorische Maßnahmen zu verhindern.
Mit Dienstleistungen zum Datenschutz (bspw. als externer Datenschutzbeauftragter), zur Datensicherheit und IT-Sicherheit für die Regionen von Süd- bis Nordbaden, nimmt Badensec (www.badensec.de) als erster Dienstleister der Region die Verantwortung und Arbeit der sicheren Datenverarbeitung aus einer Hand zum Januar 2006 auf. In Kooperation mit der Markführenden Firma Kroll Ontrack GmbH bietet Badensec aber auch die Datenrettung, notfalls im 24 Stunden-Service, unterschiedlichster Medien an.
Zielgruppen sind kleine bis mittelständische Unternehmen. Private Personen profitieren durch den Schutz der persönlichen Privatsphäre, indem durch Badensec die tägliche Werbeflut reduziert und lästigen Werbeanrufen auf dem privaten Telefonapparat nachgegangen wird.
Badensec
Datenschutz & IT-Sicherheit
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