(openPR) Die Höhe der Mietkaution wird vom Vermieter bestimmt, kann aber maximal der Höhe von drei Kaltmieten entsprechen. Das gilt jedoch nicht für Gewerbeflächen.
Angelegt wird die Summe dann vom Vermieter. Dieser ist verpflichtet, die Mietkaution etwa innerhalb eines halben Jahres mit einer Verzinsung zurückzuzahlen, wenn Sie ausziehen und das Gebäude ordnungsgemäß verlassen haben. Ist ein Schaden in der Wohnung entstanden, den der Mieter zu verschulden hat, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten von der Mietkaution abzuziehen.
Abhängig ist die Verzinsung vom durchschnittlichen Zinsniveau während Ihres Mietverhältnisses. Anlageformen stehen verschiedene zur Auswahl, zu beachten ist, dass die Mietkaution separat vom sonstigen Vermögen der Vermieters angelegt werden muss. Da das Geld zudem sicher angelegt werden muss, ist ein Mietkautionskonto oder auch ein Mietkautionssparbuch eine gute Wahl. Da die Zinsen dem Mieter zugute kommen, sollte dieser mit dem Vermieter über die Anlage sprechen.
Kann der Mieter den Betrag nicht auf einmal zahlen, macht eine Mietkautionsbürgschaft Sinn.
Hierfür ist vorab die Zustimmung des Vermieters nötig. Dem Vermieter entstehen dadurch keine Kosten und kommt mit Sicherheit an sein Geld, da die Bank die Kaution auslegt und die Bonität des Mieters überprüft.
Der Mieter zahlt den Kautionsbetrag in Raten an die Bank zurück. Welche Bank die geringsten Kosten für ihre Auslage veranschlagt, können Sie im Onlinevergleich herausfinden.
Eine Mietkautionsversicherung funktioniert vom Prinzip her genauso, jedoch erhält der Vermieter nicht von der Bank, sondern von einer Versicherung die Kaution.
Beantragt werden können diese Bürgschaften vom Mieter zumeist online mit dem PostIdent-Verfahren. Wurde der Antrag genehmigt, erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter als Sicherheit geben muss.
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