(openPR) Was noch vor wenigen Jahren ein “Kavaliersdelikt” war, rückt angesichts der finanziell angespannten Lage in Europa immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Längst werden nicht angegebene Vermögenswerte, die im Steuer schonend im Ausland geparkt werden, nicht mehr als verständliche Maßnahme zur Steuerminderung angesehen, sondern als Betrug an der Öffentlichkeit/am Staat. Spätestens nach dem jüngsten Diebstahl von Bankdaten in der Schweiz macht sich nunmehr die Angst unter den Steueroptimierern breit. Nicht ohne Grund, denn bereits vor einigen Jahren wurden in den Steueroasen erfinderische Ideen und Konstrukte zutage gebracht. Stiftungen, Versicherungen und Unternehmensgründung auf schönen Urlaubsinseln zum Beispiel.
Spätestens ab Juli 2014 wird es richtig “eng”, denn das europäische Parlament hat eben erst mit großer Mehrheit die Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie beschlossen. Diese Zinsrichtlinie soll in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich umgesetzt werden. Damit ist ein vollständiger, automatischer Informationsaustausch im Hinblick auf Zinseinnahmen gewährleistet. Lediglich Österreich, Belgien und Luxemburg dürfen derzeit als Alternative zum aktiven Austausch eine Quellensteuer einbehalten. Dem aber nicht genug, denn es zeichnet sich ab, daß sich die EU-Regierungsparteien auf die Einführung eines sogenannten Steuerhinterziehungsgesetz einigen könnten. Spätestens dann dürften viele “Optimierer” Feuer am Dach haben.
Was viele der Optimierer außer Acht lassen, es wird immer schwieriger, die im Ausland “optimal” geparkten Vermögen zu verwenden. Und gerade in Zeiten wie diesen, wird unter Umständen das Kapital für sich, Angehörige oder andere Freunde dringend benötigt. Wenn schon nicht aus schlechtem Gewissen der Allgemeinheit gegenüber, dann wird spätestens jetzt jedem bewußt, daß er hier Mittel hat, die quasi nicht verwertbar sind. Was jetzt noch fehlt – und gerade in einer Zeit mit hohen Scheidungsraten nicht selten vorkommt – ist ein enttäuschter Ex-Partner.
Steuerhinterziehung
Werden regelmäßig steuerpflichtige Erträge nicht bei der Einkommenssteuererklärung deklariert, dann wird dies als Steuerhinterziehung bezeichnet. In Deutschland ist dies kein “Kavaliersdelikt”, wie vielleicht in dem einen oder anderen Nachbarland, sondern eine Straftat. Spätestens durch die jüngsten Vorfälle und das Bekanntwerden von immer mehr oder weniger namhaften “Steueroptimierern”, ist nun jedem bewußt, daß die vermeintliche Schlinge um den Hals immer enger wird. Kein Wunder, denn spätestens jetzt ist jedem klar, daß auch sogenannte Hochburgen der Steueroptimierer sich nicht in dunkle Abgründe begeben wollen und daher ihren Kooperationswillen bekunden. Was dies für die Betroffenen bedeutet, dürfte jedem klar sein.
Die Selbstanzeige ist ein möglicher Ausweg. Womit hat man im Falle einer Selbstanzeige zu rechnen?
Der vollständige Ariktel ist unter
http://steuerbetrug.wordpress.com
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