(openPR) Die 24. Vertreterversammlung der VLW eG wird am 14.06.2013 stattfinden. Auf der Tagesordnung steht neben den Lageberichten des Vorstandes wie auch des Aufsichtsrates sowie dem Bericht über die rechtmäßige Auswertung des Finanzjahres 2012 unter anderem auch die Feststellung des Jahresabschlusses. Auch die Satzungsänderung soll bei der 24. Vertreterversammlung der Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft festgemacht werden. Natürlicherweise ist stets die Möglichkeit der Disputation vorhanden, schließlich befürwortet die Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft alsBaugenossenschaft das Mitspracherecht aller Mitglieder.
Wohnungsbaugenossenschaften und das Mitspracherecht
Der Grundgedanke der Wohnungsbaugenossenschaften ist es, seinen Mitgliedern gesichertes Leben zu angenehmen Bedingungen in einem angenehmen Wohnumfeld zu gewährleisten. Zusätzlich macht das System der Genossenschaften möglich, dass jedes Mitglied Einfluss auf die Urteile und das Geschick der Wohnungsbaugenossenschaft nehmen kann. Genossenschaften sind ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt von den Mitgliedern ausgesuchte Vertreter die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsrat voten, der die Geschäftsführung beaufsichtigt. Einmal im Jahr findet die Vertreterversammlung statt, in der über die Leitsätze der Geschäftspolitik bestimmt wird. Die Vertreter können von allen Mitgliedern der Baugenossenschaft aufgestellt werden. Jedes Genossenschaftsmitglied hat gleichberechtigt ein Stimmrecht und kann so in allen die Gemeinde betreffenden Ansuchen partizipativ mitbestimmen. Mit ihrem Votum bestimmen sie Mitgliedervertreter oder können sich selbst als Kandidat für das Vertreteramt aufstellen lassen. In der Vertreterversammlung stimmen sie dann über wichtige Bereiche wie den Jahresabschluss oder die Richtungen in den Wohnräumen ab. Am 14. Juni ist es abermals soweit! Die präzise Tagesordnung können Sie auf der offiziellen VLW-Website finden: http://www.vlw-eg.de/news/








