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Lyoness hat nicht gegen Kapitalmarktgesetz verstossen

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(c) Lyoness
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(openPR) Von einer Kapitalmarktrechtsexpertin der Wirtschaftsuniversität Wien konnte kürzlich bestätigt werden, dass die Lyoness AG im Zuge ihrer Werbekampagnen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat.

Nachdem es drei unterschiedliche zivilrechtliche Entscheidungen in erster Instanz gegeben hatte, wurde Dr. Susanne Kalss beauftragt, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Universitätsprofessorin ist Kapitalmarktrechtsexpertin und kam zu dem Ergebnis, dass Lyoness weder im Rahmen der Werbekampagnen 2008 bis 2010, noch in Bezug auf Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe gegen das Kapitalmarktgesetz verstoßen hat bzw. in irgendeiner Form momentan verstößt.

Somit widerspricht das Gutachten der Position von Kläger-Anwalt Eric Breiteneder. In einer Presseaussendung Ende März 2012 sprach Breiteneder erneut von 220 Mandanten und einer „Klagewelle“ gegen die Einkaufsgemeinschaft Lyoness. Fakt ist allerdings, dass der Anwalt lediglich auf zehn Klagen in den letzten zwei Jahren verweisen kann. Ein Fall wurde bis jetzt rechtskräftig und kostenpflichtig abgewiesen, drei Entscheidungen fielen in erster Instanz für seine Mandanten aus. Sechs weitere Verfahren laufen noch, sind momentan allerdings unterbrochen.

Der Rechtsstreit zwischen Lyoness und Eric Breiteneder hat im Sommer 2011 begonnen. Damals wurde die erste Klage eingebracht und Breiteneder forderte Zahlungen der Einkaufsgemeinschaft an ein ehemaliges Mitglied. Der Fall war in den Medien sehr stark vertreten. Trotzdem wurde die Klage im Sommer 2012 kostenpflichtig abgewiesen.

Bei drei weiteren Anklagen wird ausschließlich ein Aspekt des Kapitalmarktgesetzes im Zusammenhang mit der von Lyoness einmalig (2008 bis 2010) durchgeführten Werbekampagne behandelt. In erster Instanz wurden die Klagen stattgegeben und Lyoness verzichtete, aus unternehmerischen Gründen, auf Rechtsmittel und einigte sich finanziell mit den Klägern.

Dadurch dass Lyoness trotzdem von einer korrekten Handlungsweise überzeugt war, beauftragte das Unternehmen schließlich Dr. Susanne Kalss mit einem Rechtsgutachten.
Die sechs Klagen, die von Rechtsanwalt Breiteneder noch eingebracht wurden, liegen derzeit auf Eis. Grund dafür ist eine weitere Gutachterphase von den Gerichten.

Breiteneder fungiert seit geraumer Zeit als Rechtsberater und konzentriert sich seit mehreren Jahren auf ein systematisches Vorgehen gegen Lyoness. Das Unternehmen möchte darauf hinweisen, dass von ihm Sachverhalte oftmals unrichtig und unvollständig dargestellt werden. So wurde zum Beispiel eine APA-Meldung vom 29. März 2013, in Bezug auf die Rückerstattung von Investments auf Kulanzbasis, völlig falsch zitiert. Bei Lyoness besteht nämlich gar keine Möglichkeit, Investitionen zu tätigen und dadurch können auch keine Investitionen rückerstattet werden. Bei sämtlichen Zahlungen der Mitglieder handelt es sich um Käufe bzw. um Teil- und Anzahlungen von Käufen.

Für diese Käufe wird von Lyoness selbstverständlich die Rückerstattung im Rahmen der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeit angeboten. Außerdem wird den Mitgliedern der Einkaufsgemeinschaft, die sich direkt an das Unternehmen wenden, garantiert, dass sich um eine Kulanzlösung bemüht wird.

Der Rechtsstreit zwischen Lyoness und Breiteneder wird sich noch über einen längeren Zeitraum hinauszögern und es werden wohl noch viele verschiedene Gutachten erstellt werden, bis die Gerichte schließlich zu einem Urteil gelangen.

Infos: http://www.lyoness-online-shopping.com

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