(openPR) Die Bad Homburger Kanzlei für den Gesundheitsmarkt hat wieder zwei Anwältinnen als Verstärkung mit an Bord genommen. Seit April 2013 verstärkt Rechtsanwältin Cornelia Sauerbier unser Team. medizinanwaelte.de/cornelia-sauerbier.html
Nach der Absolvierung einer Banklehre bei der Deutschen Bank AG hat Frau Sauerbier Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt studiert und ist seit 1999 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Bereits im Rahmen Ihrer Ausbildung hat sie sich dem Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht gewidmet. Als Spezialistin für Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, sowie Insolvenzverwaltung und –abwicklung war sie dann lange Jahre für eine der führenden Kanzleien im Insolvenzrecht in Heidelberg tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit machte sie erste Kontakte mit dem Medizinrecht, insbesondere im Rahmen von sanierungsrechtlichen Beratungen für Ärzte und Krankenhäuser.
Die Beratung der Leistungserbringer faszinierte sie zunehmend, so dass sie nun ab April 2013 unser Team verstärkt. Privat ist Frau Sauerbier mit einem Chefarzt verheiratet und Mutter von 3 Töchtern.
Bereits seit November 2012 ergänzt Frau Rechtsanwältin Sandra Keller unsere Kanzlei. http://www.medizinanwaelte.de/sandra-keller.html
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Université de Lausanne in der Schweiz.
Seit Anfang 2003 ist sie zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bereits im Rahmen ihrer Ausbildung war sie in international tätigen Großkanzleien beschäftigt und zuletzt bei einer US-Großkanzlei als Associate mit Tätigkeitsschwerpunkt internationale Prozessführung angestellt. Ihre Tätigkeit erstreckte sich dort insbesondere auf die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung und-sicherung aufgrund von Wirtschaftskriminalität geschädigter Unternehmen (Forensic Services), die Betreuung von Mandanten im Bereich der Pharmaindustrie sowie die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und Betreuung von US-amerikanischen Discovery-Proceedings.
Ihr Interessenschwerpunkt liegt in der Beratung von medizinischen Leistungserbringern, insbesondere Apothekern. Des Weiteren gilt ihr Interesse der Beratung und Vertretung von Healthcare-Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach UWG sowie Fragen des Heilmittelwerberechts.
Privat ist Frau Keller mit einem Apotheker verheiratet und Mutter einer Tochter und eines Sohnes.
Frau Rechtsanwältin Sandra Keller: „Im Rhein-Main-Gebiet gab es für mich keine Alternativ, wenn es um die rechtliche Betreuung in der Gesundheitsbranche geht. Ich freue mich sehr, auf die Zusammenarbeit mit einem hoch motivierten und sehr professionellen Team.“













