(openPR) Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Trinkwasserverordnung ist es u.a. vorgeschrieben, bei allen öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden regelmäßig Wasserproben zu entnehmen und zur Untersuchung einzureichen. Dieses betrifft Großanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 551, wie z.B. Mehrfamilienhäuser, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und Sportcenter.
Für die Entnahme von Trinkwasserproben hat BEULCO eine schnelle und kostengünstige Lösung: Ein Probenahmeventil, das für alle Arten der Probenahme an kommunalen Übergabestellen sowie an jeder vorgesehenen Stelle des Leitungsnetzes eingesetzt werden kann. Das Ventil ist aus bleifreiem Material und kann zur Beprobung aller chemischer und mikrobiologischer Parameter verwendet werden. Durch die Schwenkbarkeit um 360° an zwei Achsen ist das Probenahmeventil in allen Situationen senkrecht einzubauen. Selbst bei ungünstigen Platzverhältnissen lässt es sich probemlos montieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.beulco.de.












