(openPR) Kostenträger und Schadensmanager sind nicht selten angehalten in die berufliche Rehabilitation ihrer Klienten zu investieren. Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen beispielsweise Vermittlungsmaßnahmen, Ausbildungen oder Qualifizierungen um deren Klienten beruflich wiedereinzugliedern. Machbarkeitsstudien sollte dabei jeder Kostenträger/Schadensmanager vor der Vermittlung, Qualifizierung oder Ausbildung seines Klienten durchführen. Hierüber erlangt der Kostenträger Gewissheit, inwiefern die entsprechende Maßnahme zielführend ist und die Kosten sinnvoll eingesetzt sind.
Machbarkeitsstudien enthalten sowohl Chancen- als auch Risikoprognosen. Möglich Inhalte sind:
Welche (späteren) Tätigkeiten liegen im Interessensbereich des Klienten?
Wie wahrscheinlich ist aktuell und in Zukunft eine Beschäftigung/Anstellung in diesem Bereich?
Welche Verdienst- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten gibt es im angestrebten Bereich?
Welche Voraussetzungen müssen für die Maßnahme erfüllt sein? (z.B. Vermittlungsregion, Zugangsvoraussetzungen für Ausbildungen/Qualifizierungen, persönliche Voraussetzungen des Klienten wie Motivation, Felxibilität etc.)
Spätere Beschäftigungsverhältnisse können so
1. nachhaltig (z.B. Arbeitsverhältnisse auf Dauer)
2. hochwertig (z.B. Verdienst, Interessen des Klienten)
3. zeitnah (z.B. Schnittstellenprobelmatik, Dauer der Arbeitsvermittlung)
generiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.berufundarbeit.net/service-und-dienstleistungen/








