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BITMi: Drosselpläne der Telekom ein „Innovationskiller“

26.04.201317:39 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) • Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) warnt vor Aushebelung der Netzneutralität durch die geplante Drosselung des Internets

• BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün: „Der Vorstoß des führenden deutschen Internet-Providers führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Innovationshemmnissen.“




Aachen, 26. April 2013 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt den Brief der Bundesregierung an Telekomvorstandsvorsitzenden René Obermann. Darin kündigt Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler an, die „weitere Entwicklung in Bezug auf eine eventuell unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Dienste unter dem Aspekt der Netzneutralität“ zu verfolgen, berichtete der Spiegel am Mittwoch.

Die Deutsche Telekom hatte zu Beginn der Woche angekündigt, dass Neukunden ab Mai mit einer monatlichen Daten-Obergrenze zu rechnen hätten. Bei Leitungen mit einer Geschwindigkeit bis 16 Megabit pro Sekunde würde eine Tempo-Bremse greifen, wenn das Transfervolumen 75 Gigabyte überschreitet. „Die massive Restriktion des führenden deutschen Internet-Providers trifft nicht nur Consumer, sondern beispielsweise auch Freelancer und Selbstständige, die durch die Drosselung in die 90-er Jahre zurückversetzt werden“, erklärt Dr. Oliver Grün, BITMi-Präsident und Vorstand der GRÜN Software AG. Die gedrosselte Datenrate von 384 kBit/s komme einer faktischen Sperrung gleich. „Die Telekom wagt damit einen Vorstoß zulasten der gesamten deutschen Wirtschaft und gegen Fortschritt und Innovation.“

Der BITMi-Präsident plädiert für funktionsfähige Märkte und warnt eindringlich vor einer drohenden Wettbewerbsverzerrung: „Wenn der Carrier den Netzverkehr kontrolliert und entscheiden kann, welche Dienste bevorzugt und welche gedrosselt werden, verletzt das den freien Zugang zum Internet zugunsten eigener, kommerzieller Interessen und die Wahlfreiheit des Konsumenten wird empfindlich gestört.“ Das hauseigene Telekom-Angebot „Entertain“ ist beispielsweise von der Drosselung ausgenommen, fremde Services wie Apple iTunes, Lovefilm oder Maxdome hingegen nicht. Wer in Zukunft Filme oder Serien über das Internet sehen will, ist also praktisch gezwungen, Telekom-Produkte zu buchen.

Die Netzneutralität müsse oberstes Gebot bleiben, um den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu gewährleisten und die Entwicklung von Innovationen nicht zu behindern, fordert BITMi-Präsident Grün. „Wir können uns nicht auf der einen Seite eine Start-up-Kultur wünschen und dann auf der anderen Seite den Zugang der jungen Unternehmen zum Internetmarkt beschränken.“

Er weist in diesem Zusammenhang auf die offene Diskussion auf der ITU World Conference on International Telecommunication (WCIT) Dubai im Dezember 2012 hin, bei der sich die Telekommunikationsprovider gegen die Argumente der Internet-Community vorerst nicht durchsetzen konnten. „Obwohl die Argumente für die Netzneutralität sprechen, wird jetzt versucht, diese auf dem Schleichweg auszuhebeln“, meint Grün.

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