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Hörsturz: Gesetzlich versicherte Patienten müssen „igeln“

26.04.201315:33 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Stellungnahme des Verband Deutscher Druckkammerzentren (VDD) zur besonderen Situation der Hörsturz-Behandlung in Deutschland

Traunstein, 26.04.2013 – Die zu häufige Empfehlung von IGeL-Leistungen wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert. Dass sie für Hörsturz-Patienten indes essentiell sind, findet jedoch kaum Beachtung. Denn hier wird bei einer leitliniengerecht diagnostizierten Krankheit seitens der gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlung finanziert. Privat oder über die Beihilfe versicherte Menschen bekommen hingegen die Kosten verschiedener Therapiemöglichkeiten, deren rascher Einsatz für die erfolgreiche Behandlung bei Hörsturz wichtig ist, erstattet.



„Für die Indikation Hörsturz zeigt sich hier eine erschreckende Besonderheit im deutschen Gesundheitssystem“, stellt Dr. med. Christian Heiden, Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde und Vorsitzender des VDD fest. „Nachdem private Krankenversicherungen im internationalen Konsens Leistungen für die Hörsturzbehandlung in der Regel übernehmen, offenbart sich an diesem Beispiel ein besonders krasser Fall der offiziell negierten Zweiklassenmedizin.“

HNO-Fachkreise empfehlen rasche Hörsturz-Therapie

„Man geht heute davon aus, dass die Behandlungsergebnisse gleich gut sind, wenn die infrage kommenden Therapien in den ersten vier bis sechs Wochen abgeschlossen sind“, so Heiden. Als Therapieoptionen gelten bei der plötzlichen Hörminderung oder gar dem Hörverlust mit zumeist wesentlich belastenderem begleitendem Ohrgeräusch (Tinnitus) Tabletten, Infusionen, Cortison sowie die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO). Wird eine Therapie verspätet begonnen, verschlechtert sich das Hörvermögen zusehends. Treten plötzlich Gleichgewichtsstörungen auf, sinkt die Prognose einer vollständigen Regeneration deutlich. Meist bleiben dann eine Hörminderung bzw. Ohrgeräusche.

Für die Therapiemaßnahmen Infusionen jedweder Art, durchblutungsfördernde Medikamente, Procain, Lidocain, Entwässerungsmittel und auch Kortison gibt es keinen wissenschaftlich belastbaren Nachweis der Wirksamkeit, was auch zum Ausschluss dieser Behandlungsoptionen durch die gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Patientenversorgung führte. Eine stationäre Aufnahme wird in der Regel von den medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) selbst bei solchen Fällen verweigert, in denen diese von der medizinisch wissenschaftlichen Fachgesellschaft für HNO empfohlen wird. Damit entfällt die Möglichkeit in der ambulanten Versorgung ausgeschlossene Maßnahmen im stationären Bereich anzuwenden

Eine ganze Reihe von evidenzbasierten wissenschaftlichen Studien und zahllose Studien mit geringerer Evidenz haben dazu geführt, dass die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) sowohl im Europäischen Handbuch der HNO Heilkunde als auch von der wissenschaftlichen HNO Gesellschaft in den USA in ihrer Behandlungsleitlinie aufgeführt ist. „Damit trifft die Feststellung des IGeL-Monitors, dass es keine Leitlinie für Hörsturzbehandlung mit HBO-Einschluss gäbe, nicht zu“, weist Heiden hin. „ Wir hoffen sehr, dass die in diesem Jahr bevorstehende Revision der Leitlinie der deutschen HNO Gesellschaft wieder Behandlungsmaßnahmen für den Hörsturz einführt.“
Vergleicht man die wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise der diversen Behandlungsoptionen, so steht die HBO weitaus am besten da. Die HBO reichert den Sauerstoffgehalt im Innenohr messbar an. Es ist durch Messungen nachgewiesen, dass alle Erkrankungsursachen im Innenohr letztlich hier zu einem Sauerstoffmangel führen. „Auch dies wird im IGeL-Monitor unzutreffend dargestellt“, so Heiden.

HBO ist adjuvante und nebenwirkungsarme Therapieoption

Aus Kostengründen empfehlen die medizinischen Fachgesellschaften für Hyperbarmedizin den Einsatz der HBO erst nach erfolgloser Vorbehandlung, zumal es auch einzelne Studien gibt, bei denen sich in der Erstbehandlung von Hörstürzen der Vorteil einer HBO Behandlung nicht nachweisen ließ. „Auch das angeblich hohe

Nebenwirkungspotential der HBO ist immer wieder ein Thema. Schon 2001 stellte die kanadische AETMIS fest, dass kein Beleg für besondere Schädlichkeiten gefunden wurde.“
Die ausführliche Stellungnahme des VDD zu IGeL-Leistungen für Hörsturzbehandlung ist auf www.vdd-hbo.de zu lesen.

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