(openPR) Innerbetriebliche Exportkontrollprogramme (englisch: Internal Compliance Programmes – ICP) fassen die „klassische“ güter- und länderbezogene Exportkontrolle und die Sanktionslistenprüfung in einer Aufbau- und Ablauforganisation zusammen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, hat hierzu ein neues Merkblatt herausgegeben. Dieses gibt anschaulich Orientierungshilfe, „weshalb Unternehmen ein innerbetriebliches Exportkontrollprogramm einrichten sollten, welche Rechtsgrundlagen bestehen und welche Kriterien ein effektives ICP erfüllen sollte“, so das BAFA.
Um Ihr Unternehmen dabei unterstützen, ein ICP aufzubauen oder zu optimieren, wird die konkrete Implementierung beschrieben: „Wie muss die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens ausgestaltet sein, damit alle Verbote, Genehmigungsvorbehalte und sonstige Pflichten vom Unternehmen eingehalten werden können? Welche Anforderungen werden an die EDV gestellt?“
Das ICP Ihres Unternehmens kann durch die Behörden überprüft werden, z.B. bei einer Außenwirtschaftsprüfung, bei der Beantragung zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (englisch. Authorised Economic Operator – AEO) oder bei Verstößen. Bei Nichtbeachtung der Verbote und Genehmigungsvorbehalte im Außenhandel drohen straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Konsequenzen.
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Das BAFA-Merkblatt „Internal Compliance Programmes - ICP“ ist verfügbar unter http://www.ausfuhrkontrolle.info
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