Mietrechtsreform 2013
(openPR) Mietminderung bei Energie-Sanierung
Bei energetischen Sanierungen besteht nach neuem Mietrecht die ersten drei Monate kein Recht auf Mietminderung. Mieter müssen demnach die Folgen von Modernisierungsarbeiten wie Schmutz, Lärm oder auch Warmwasserausfall in dieser Zeit dulden. Ab dem vierten Monat kann die Miete wie bisher gemindert werden.
Bessere Handhabe gegen Mietbetrug
In der Vergangenheit mussten Vermieter bei einem Mietbetrug oftmals erheblichen wirtschaftlichen Schäden hinnehmen. Künftig sollen beantragte Wohnungsräumungen vor Gericht bevorzugt behandelt und Betrugsfälle somit schneller aufgedeckt werden. Darüber hinaus können säumige Mieter dazu verpflichtet werden, für auflaufende Mieten Sicherheiten - zum Beispiel in Form einer Bürgschaft - zu hinterlegen.
Neue Regeln für Mieterhöhungen
Ist der verfügbare Wohnbestand in bestimmten Regionen knapp, erlaubt das neue Gesetz den Landesregierungen, eine Kappungsgrenze von 15% anstatt 20% anzusetzen. Diesen Prozentsatz dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen nicht übersteigen. Bei Neuvermietungen können wiederum auch höhere Mietsteigerungen verhandelt werden.
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