(openPR) Seit einiger Zeit existiert eine Reitsattelversicherung, die den Eigentümer im Fall eines Diebstahls absichert. Immer öfter kommt es vor, dass Reitsättel aus dem Einstellbetrieb gestohlen werden. Dass es für jene Fälle nun eine Reitsattelversicherung gibt, ist einigen noch überhaupt nicht bekannt. Die Hausratsversicherung tritt hier nicht in Kraft, weil die Ausrüstungsgegenstände nicht im persönlichen, verschlossenen Haushalt entwendet wurden. Ein Reitsattel ist in der Regel dann abgesichert, sobald er im eigenen Haushalt aufbewahrt wird, beziehungsweise in einem verschließbaren Raum im Stall. Wird der Sattel im Reitstall gelagert, so ist eine Reitsattelversicherung zu empfehlen. Ebenfalls bei Diebstahl von Zubehörteilen und Trense kommt die Reitsattelversicherung für den Verlust auf. Natürlich sollen die Versicherungsgegenstände ebenfalls hier in einem verschlossenen Bereich gelagert werden. Wie bei anderen Versicherung kommt ebenfalls die Reitsattelversicherung nicht dafür auf, sowie der Sattel aus einem unverschlossenen Bereich gestohlen wird. Denn schließlich ist ein nicht verschlossenes Auto auch nicht versichert.
Weil viele Leute Reitsättel gebraucht erwerben, gibt es im Netz ein Reitsattelregister, in das man die Details seines gestohlenen Sattels eingeben kann. Damit wird es leichter, Diebe zu überführen, da man unter anderem die Seriennummer eintragen kann. Da dieses nicht immer der Fall ist, sollte man zusätzlich noch Fotos des Sattels machen, damit man einen Beleg hat, mit dem man den Sattel exakt beschreiben kann. Man sollte sich jedoch keine großen Hoffnungen machen, dass man ihn wiederbekommt. Deshalb schließen etliche eine Reitsattelversicherung ab, um wenigstens den finanziellen Schaden auszugleichen.
Eine Reitsattelversicherung schützt jedoch nicht nur bei Schaden durch Diebstahl. Auch bei einem Brand und damit verbundenem Verlust des Sattels und der restlichen Ausstattung tritt sie in Kraft. Wie bei anderen Versicherungen hängt der Beitrag vom Wert des Sattels ab. Der Beitrag liegt bei wenigen Euro im Monat. Darüber hinaus bekommt man bei Raub nicht den Zeitwert des Sattels, sondern den Kaufbetrag zurück, sofern der Sattel neu erworben wurde. Wurde der Sattel aus zweiter Hand gekauft, so bekommt man immer noch den Zeitwert des Objekts, wenn man eine Reitsattelversicherung abgeschlossen hat.






