(openPR) 21.03.2013. Kommendes Wochenende beginnt in elf Bundesländern die Osterreisewelle, hauptsächlich in Richtung der Skigebiete der EU-Staaten, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc. Die Erfahrungen der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) haben gezeigt, dass so mancher Autofahrer, der mit seinem alten „grauen Lappen“ oder mit dem rosafarbenen Führerschein unterwegs war, Probleme bei Autokontrollen in den EU-Ländern bekommen hat.
„Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht diese Dokumente und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Um Schwierigkeiten bei Kontrollen im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt Jürgen Buck einen Textauszug der EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache zusammen mit den Kfz-Papieren mit sich zu führen.
Den Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.