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Stellungnahme von ZTE zu den Rechtsklagen von Huawei

19.03.201317:38 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) SHENZHEN/Düsseldorf, 19.3.2013 - Die ZTE Corporation gibt bekannt, dass Huawei beim Landgericht Mannheim eine Klage gegen die ZTE Deutschland GmbH eingereicht hat. Diese bezieht sich auf die LTE- und Endgerätepatente des Unternehmens. Am 15. März scheiterte Huawei vor dem Landgericht Mannheim mit seiner Klage, dass ZTE seine LTE-Terminalpatente verletzt hat. Gegen das Urteil des Gerichts über die Verletzung des Patents für das „Schlüsselableitungsverfahren“ („Key Derivation Function“) wird ZTE vor einem höheren Gericht Berufung einlegen. ZTE ist zuversichtlich, dass sein in dem Verfahren beanstandetes Produkt nicht gegen die Patentrechte verstößt, die Huawei in seiner Klage vorgetragen hat. Der Gerichtsentscheid wird keine Folgen für die Geschäftstätigkeiten von ZTE in aller Welt haben. Dies gilt insbesondere für die Geschäftstätigkeiten in Deutschland.



Außerdem gibt ZTE bekannt, dass Huawei mehrere weitere Patentverfahren gegen die ZTE Corporation in Deutschland, Frankreich und Ungarn angestrengt hat. ZTE hat Lösungen für alle relevanten Patentverfahren vorbereitet. Diese Verfahren haben keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten von ZTE in aller Welt. ZTE wird diese Verfahren aufmerksam verfolgen und gewährleistet, dass diese weder seinen Kunden noch dem Unternehmen selbst schaden.

Seit 2011 hat ZTE 18 Patentklagen gegen Huawei in Europa und China angestrengt, welche die LTE-Infrastruktur, das Kernnetz und Endgeräte betreffen. ZTE hat im Jahr 2012 eine Reihe von Prozessen am chinesischen Shenzhen Intermediate Court und deutschen Patentgerichten gewonnen. ZTE wird diesen Verfahren besondere Aufmerksamkeit schenken und proaktiv mit allen Parteien eine gütliche Einigung anstreben. In Bezug auf Produkterlöse ohne erforderliche Lizenzen wird ZTE alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Hierzu gehören Verkaufsverbote und Schadensersatzforderungen, um alle Verletzungen der Patentrechte von ZTE zu verhindern und das Wohl der Kunden und des Unternehmens zu schützen.

Huawei hat fünf Patentverfahren in Deutschland, ein Patentverfahren in Frankreich und vier Patentverfahren in Ungarn angestrengt. Hierzu stellt ZTE Folgendes fest:
• Bei den fünf Verfahren in Deutschland hat das Europäische Patentamt zwei der fünf Patente im Jahr 2012 für ungültig erklärt. ZTE wird bei den anderen Verfahren die Ungültigkeitserklärung der Patente anstreben und seine vorbereiteten Lösungsstrategien umsetzen.
• Die Patentserie in Zusammenhang mit der Rotator-Datenkarte, die der Klage von Huawei gegen ZTE in Frankreich zugrunde lag, wurde von den chinesischen Gerichten und den deutschen Patentgerichten für ungültig erklärt. ZTE ist zuversichtlich, dass das Patent auch in Frankreich in vollem Umfang für ungültig erklärt wird.
• Die vier Patentverfahren, die Huawei gegen ZTE in Ungarn angestrengt hat, wurden eingestellt, als das ungarische Gericht dem Antrag von ZTE auf Entkräftung dieser Patente stattgegeben hatte.


ZTE ist in einer Hightech-Branche aktiv, die von technisch hochentwickelten Innovationen angetrieben wird. ZTE betrachtet technologische Innovation als seine Fimen-DNA, die einen festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses ausmacht, und seine Kernpatente als entscheidende Leistungsindikatoren, die seine Innovationsbemühungen zum Erfolg führen. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 hat ZTE zehn Prozent seiner Konzernumsätze in Forschung und Entwicklung investiert. Im Jahr 2012 lag die Anzahl der Patentanmeldungen von ZTE bei 48.000, davon mehr als 12.000 PCT-Anmeldungen. Im Jahr 2012 reichte ZTE 3918 PCT-Anmeldungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein und wird damit den Erwartungen zufolge weltweit den ersten Rang unter den globalen Unternehmen belegen. Im Jahr 2014 erwartet ZTE sogar noch mehr internationale Patente zu besitzen, zu einem großen Teil in Zusammenhang mit LTE-Infrastruktur und Smartphones und intelligenten Endgeräten. Ein derart umfangreicher und hochwertiger Patentbestand wird ZTE weltweit einflussreicher und wettbewerbsfähiger machen, insbesondere in den europäischen und amerikanischen Märkten.

ZTE respektiert alle berechtigten Lizenzforderungen anderer Hersteller und hat sich innerhalb der Branche für Lizenzaustauschverträge und gebündelte Rechte an geistigem Eigentum eingesetzt. Bisher hat ZTE weitreichende Verträge mit anderen Herstellern wie Qualcomm, Siemens und Ericsson abgeschlossen. Im Jahr 2012 gehörte ZTE branchenweit zu den Herstellern mit den höchsten Patentlizenzeinnahmen.

ZTE möchte an dieser Stelle alle, die aufgrund der von Huawei angestrengten Gerichtsverfahren besorgt sind, an die folgenden Tatsachen erinnern:
• ZTE befürwortet den gesunden Wettbewerb innerhalb der Branche und ist bereit, jegliche Urheberrechtsfragen durch Verhandlungen zu klären.
• ZTE wird seine eigenen starken Rechte an geistigem Eigentum einsetzen, um sich gegen irrationale und böswillige Wettbewerbsverstöße zu wehren und alle Mittel einsetzen, um ein gesundes Geschäftsumfeld für die gesamte Branche zu schaffen.

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