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Steuertipps.de: 1%-Methode oder Nachweismethode

25.02.201317:17 UhrIT, New Media & Software
Bild: Steuertipps.de: 1%-Methode oder Nachweismethode

(openPR) Vorteile eines Firmenwagens mit Steuer-Spar-Erklärung auch steuerlich voll ausschöpfen

Mannheim, 25. Februar 2013. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich alternativ zur Gehaltserhöhung für einen Firmenwagen. Darf das Fahrzeug auch privat genutzt werden, gilt dies als geldwerter Vorteil und der Arbeitnehmer muss diesen versteuern. Hierzu gibt es zwei Methoden: die 1%-Methode und die Nachweismethode mit einem Fahrtenbuch. Damit der Vorteil der privaten Nutzung nicht zum steuerlichen Nachteil wird, haben die Experten von Steuertipps.de die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Und mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 für Windows und Mac OS X sorgen Arbeitnehmer nicht nur für die korrekte Versteuerung, sondern holen aus ihrer Einkommensteuererklärung das Maximum heraus.



1%-Methode versus Fahrtenbuch

Bei der 1%-Methode werden monatlich 1 Prozent des Brutto-Listenpreises des Autos plus Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dem Bruttogehalt zur Lohnversteuerung hinzugerechnet. Wichtig: Der Brutto-Listenpreis gilt auch bei Gebrauchtfahrzeugen, zum Beispiel Jahres- oder Vorführwagen. Auch ein verhandelter Rabatt spielt keine Rolle. Der Weg zur Arbeit wird entweder pauschal mit 0,03 Prozent des Listenpreises angesetzt oder als Einzelbewertung. Bei der Einzelbewertung werden je Fahrt 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer erhoben. Grundsätzlich sind mit der 1%-Methode alle privaten Fahrten abgegolten.

Die Experten von Steuertipps.de empfehlen Arbeitnehmern, die weniger als an 15 Tagen mit dem Firmenwagen zur Arbeit fahren, die Einzelbewertung anzuwenden. Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2013 ist das ganz einfach. Schritt für Schritt führt die Software im Interviewmodus den Anwender zur Einkommensteuererklärung. Bei den Werbungskosten angelangt, werden dabei der Weg zur Arbeit sowie der Zeitraum abgefragt. Zudem kann der Nutzer bequem auswählen, ob und wie oft er mit dem Firmenfahrzeug den Weg bewältigt hat. Wer zudem den Weg zur Arbeit bei Werbungskosten angibt, kompensiert zumindest teilweise die Besteuerung mit 0,03 Prozent oder nach Einzelbewertung. Auf dem Onlineportal Steuertipps.de gibt es einen kostenlosen Firmenwagenrechner, mit dem Arbeitnehmer die steuerlichen Auswirkungen der 1%-Methode auf ihr Gehalt berechnen können.

Die Nachweismethode kann für Arbeitnehmer günstiger sein, wenn etwa der Anteil privater Fahrten niedrig ist, die Gesamtfahrleistung im Jahr gering ist oder aber die Betriebskosten wie beispielsweise Benzinkosten vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Doch ohne Fleiß kein Preis. Für die Nachweismethode muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Jede Fahrt wird hierbei mit Datum, Anlass und Wegstrecke dokumentiert und dadurch der Anteil der privaten Nutzung ermittelt. Doch wer seinen Firmenwagen nur selten privat nutzt, spart bares Geld.
Aber Achtung: Die Gesamtkosten für das Fahrzeug müssen durch Belege nachgewiesen werden. Zu diesen gehören Betriebskosten wie die Kfz-Steuer, Autoversicherung, aber auch Benzinkosten und Reparaturen. Das alles muss der Arbeitgeber individuell für den Arbeitnehmer dokumentieren und ausweisen. Darum wenden manche Arbeitgeber grundsätzlich nur die 1%-Methode an.

Tipp der Steuertipps.de-Experten: Arbeitnehmer können trotzdem ein Fahrtenbuch führen, um dann in der Steuererklärung zur Nachweismethode zu wechseln.

Hierzu müssen sie sich allerdings die Gesamtkosten am Jahresende aus der Buchhaltung ihres Arbeitgebers besorgen. Mithilfe der Steuer-Spar-Erklärung ist der Wechsel dann ganz einfach. Der Anwender wählt bei der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung in der letzten Zeile den Punkt „Dienst- oder Firmenwagen: Korrektur der Versteuerung“ aus und trägt dann die Angaben zur 1%-Methode und zur Fahrtenbuchmethode ein. Die Software zeigt sofort an, ob sich der Wechsel lohnt und nimmt diesen automatisch in die Angaben zur Steuererklärung auf.

Mit der richtigen Wahl der Versteuerungsmethode und der Steuer-Spar-Erklärung, stellen Arbeitnehmer sicher, dass ihr Firmenwagen wirklich ein finanzieller Vorteil ist und bleibt.

Systemvoraussetzungen Steuer-Spar-Erklärung 2013

PC: Pentium-PC ab 1 GHz, Windows 8, 7, Vista oder XP SP2, mind. 512 MB RAM, ca. 460 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB

Mac: Mac OS X ab Version 10.6 (Snow Leopard), mind. 1 GB RAM, ca. 450 MB Festplattenspeicher; für USB-Installation: USB-2.0-Stick ab 512 MB

Die Steuer-Spar-Erklärung gibt es in verschiedenen Varianten:

•Steuer-Spar-Erklärung 2013
für PC oder Mac auf CD-ROM und als Download; UVP: 34,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung plus 2013, für umfangreiche Steuerfälle
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 49,95 Euro
•Steuer-Spar-Erklärung für Selbstständige 2013
für PC auf CD-ROM und als Download; für Mac als Download; UVP: 89,95 Euro
•STEUEReasy 2013, für einfache Steuerfälle

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