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Bekannter Versender - unklares Fristende

05.02.201310:58 UhrLogistik & Transport
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(openPR) Einheitliche Regelung scheint zu fehlen!

Der Stichtag für das Ende der Übergangsfrist für Bekannte Versender war und ist nach heutigem Stand in Deutschland bislang der 25. März 2013.

Allerdings ist in den letzten Tagen Verwirrung hinsichtlich des tatsächlichen Endes der dreijährigen Übergangsfrist entstanden. Während Deutschland das Verabschiedungsdatum der EU-Verordnung 185/2010 vom 04. März 2010 als Starttermin für die Übergangsfrist zu Grunde gelegt hat, haben mehrere andere EU-Staaten das Datum der Inkrafttretung der EU-Verordnung am 29.04.2010 für die Berechnung des Auslaufens der Übergangsfrist angenommen. In diesen Staaten endet die Übergangsfrist demnach am 29.04.2013 und damit rund einen Monat später als in Deutschland.

Aus diesem Anlass tritt die Aviation Security Gruppe der EU-Kommission in Kürze zusammen, um ein einheitliches, zeitliches Vorgehen in diesem Zusammenhang sicherzustellen. Ein zeitlich unter-schiedliches Auslaufen der Übergangsfrist in den EU-Mitgliedsstaaten würde zu Wettbewerbs-nachteilen in den Ländern führen, in denen die Übergangsfrist früher endet.

Ob es durch eine mögliche Verschiebung des Fristendes um einen Monat nach hinten in Deutschland zu einem markanten Zuwachs an interessierten Unternehmen kommt bleibt abzuwarten. „Rund ein Monat mehr vom heutigen Zeitpunkt aus betrachtet, ist kein wirklich lohnenswerter Zeit-gewinn für Unternehmen, die nun erst in das Verfahren einsteigen würden“, so Ralf Koss von der weyer gruppe. Denn: die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zulassung zum Bekannten Versender ungefähr 6 Monate Zeit in Anspruch nimmt.

Weitere Informationen zum Thema "Bekannter Versender" finden Sie unter: http://www.weyer-gruppe.com/de/news/weyer-news-Bekannter-Versender-Uebergangsfrist-laeuft-aus

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