openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bekannte Versender: Änderungen bei Online-Informationen des LBA

17.07.201211:31 UhrLogistik & Transport

(openPR) Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt mit sofortiger Wirkung die Veröffentlichung der Liste aller zugelassenen Reglementierten Beauftragten ein. Für den Einblick in die EG-Datenbank benötigen Luftfrachtversender eine LBA-Zertifizierung als Bekannter Versender.


Mit sofortiger Wirkung zum 04. Juli 2012 hat das Luftfahrt-Bundesamt seine Online-Informationen um einen wichtigen Teil gekürzt: Die Liste aller in Deutschland zugelassenen Reglementierten Beauftragten in der Luftfrachtbranche steht fortan nicht mehr auf den Seiten des LBA zur Verfügung. Grund: Eine rechtssichere Aussage über den Zulassungsstatus kann durch den vorgeschriebenen Modus Operandi und nach geltendem EU-Recht nur die "EG-Datenbank der Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender" machen. Das schränkt vor allem die Informationsmöglichkeiten Bekannter Versender erheblich ein. War es so bisher auch für Luftfrachtversender, die lediglich per Sicherheitserklärung als Bekannte Versender anerkannt waren, möglich, sich Informationen über den Zulassungsstatus als Reglementierter Beauftragter, beispielsweise Ihres Luftfrachtspediteurs, zu beschaffen, geht dies nun nicht mehr ohne Weiteres. Voraussetzung für den Zugriff auf die EG-Datenbank ist die gültige Zulassung als Bekannter Versender durch das LBA.

Hintergrund ist die Neuregelung der Luftsicherheitsvorschriften zum März 2013. Luftfracht-Versender, die bis dahin keine Zulassung als Bekannter Versender durch das LBA erwirkt haben, verlieren ab dann ihren Status. Im Sinne der "sicheren Lieferkette" müssen Frachtstücke ab dem Stichtag weitgehende Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen - Verzögerungen und zusätzliche Kosten sind programmiert. Für die LBA-Zulassung als Bekannter Versender gilt es für Luftfrachtversender einige Hürden zu nehmen. Voraussetzungen sind ein anerkanntes Luftsicherheitsprogramm und entsprechend geschultes Personal. So benötigt der jeweilige Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens beispielsweise einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte 35h-Schulung. Für das gesamte Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht ist eine sogenannte vierstündige 3+1-Schulung vonnöten. Die 35h-Schulung ist ebenfalls für Sicherheitsbeauftragte von Reglementierten Beauftragen und Lieferanten sowie von Bekannten Lieferanten vorgesehen. Voraussetzung für die Teilnahme an der 35h-Schulung ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes. Weitere Informationen zur LBA-Zulassung als Bekannter Versender bis hin zur individuellen Beratung bekommen Interessierte auf der Internet-Seite www.bekannter-versender.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 648800
 938

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bekannte Versender: Änderungen bei Online-Informationen des LBA“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von LTC

Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
In einer sogenannten Kleinen Anfrage fordern einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema "Bekannte Versender" zu geben. Hintergrund sind die Änderungen bei den Luftsicherheitsvorschriften, die zum 25. März 2013 in Kraft treten. An diesem Stichtag endet die Übergangsfrist und bisher per Sicherheitserklärung zugelassene "Bekannte Versender" verlieren ihren Status. Im Sinne der "sicheren Lieferkette" gilt deren Fracht fortan als unsicher und somit werden zusätzliche Ko…
Fachkräftemangel: Die Logistikbranche steht vor einem echten Strukturwandel
Fachkräftemangel: Die Logistikbranche steht vor einem echten Strukturwandel
Das Geschäft brummt, doch es mangelt an qualifizierten Arbeitskräften. Die Unternehmen der Logistikbranche werden deshalb in Zukunft hinsichtlich Recruiting und Arbeitsabläufen ganz andere Wege einschlagen müssen. Es gibt einiges zu tun - so lässt sich eine aktuelle Studie der PricewaterhouseCoopers AG (PwC) zur Situation in der Logistikbranche zusammenfassen. Die international agierende Beratungsgesellschaft hat in Kooperation mit dem Institut für Zukunftsforschung und Wissensmanagement (IFK) an der EBS Business School in Wiesbaden weltweit…

Das könnte Sie auch interessieren:

Luftsicherheit: Röntgen-Kontrollgeräte drohen knapp zu werden
Luftsicherheit: Röntgen-Kontrollgeräte drohen knapp zu werden
… März 2013 ein Frachtstau durch einen erhöhten Bedarf an Sicherheitskontrollen erwartet wird, verschärft sich dieses Problem durch eine fehlende Infrastruktur zusätzlich. Mit den Änderungen zum März 2013 bedarf es für die reibungslose Luftfracht-Abwicklung einer Zulassung als „Bekannter Versender“ durch das LBA. Im Sinne der sicheren Lieferkette werden …
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) startet eine Kampagne zur Information von Firmen, die noch nicht als „Bekannte Versender“ registriert sind. Hintergrund sind die aktuellen Regelungen, wonach Firmen, die Luftfracht versenden, sich bis zum 25. März 2013 beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannte Versender“ registrieren lassen müssen. Nur dann kann eine Zulassung …
Count-down läuft: Zulassungsantrag für Bekannte Versender
Count-down läuft: Zulassungsantrag für Bekannte Versender
Am 25.03. 2013 endet für Unternehmen die Zulassungsfrist zum bekannten Versender. Wichtige Änderung im Luftfracht-Sektor: Stellen Unternehmen bis zum 26.03.2013 keinen erfolgreichen Zulassungsantrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), verlieren anerkannte bekannte Versender ihre Zulassung in Sachen sicherer Versandkette. Nur 44 von den zehntausend betroffenen …
Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
… einige Abgeordnete und die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung auf, Antworten auf offene Fragen beim Thema "Bekannte Versender" zu geben. Hintergrund sind die Änderungen bei den Luftsicherheitsvorschriften, die zum 25. März 2013 in Kraft treten. An diesem Stichtag endet die Übergangsfrist und bisher per Sicherheitserklärung zugelassene …
Bild: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“Bild: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“
Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“
Das Thema „Luftsicherheit“ kommt immer mehr in den Fokus, ab 2010 werden Bekannte Versender vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auditiert! Aufgrund der Anschläge am 11. September 2001 wurden neue Gesetze und Verordnungen für die Luftsicherheit erlassen. Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, die von der EU auch für Deutschland vorgegeben werden, …
Luftsicherheit: Luftfracht-Experten warnen vor Frachtstau an Flughäfen
Luftsicherheit: Luftfracht-Experten warnen vor Frachtstau an Flughäfen
… der sogenannten „sicheren Lieferkette“ im Luftfrachtverkehr könnten ab März 2013 zu einem Frachtstau an deutschen und internationalen Flughäfen führen. Hintergrund sind Änderungen bei der betreffenden EU-Verordnung (EU-VO300/2008) und damit im deutschen Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Diese sehen vor, dass Luftfracht-Exporteure in Zukunft mit einem …
Bild: Pünktlich liefern als „bekannter Versender“Bild: Pünktlich liefern als „bekannter Versender“
Pünktlich liefern als „bekannter Versender“
… dem 28. April 2013 Güter, Ersatzteile oder sonstige Frachten über den Luftweg versenden möchten und keine Zertifizierung als behördlich anerkannter „bekannter Versender" besitzen, riskieren Kostenerhöhungen und Lieferverzögerungen. „Für eine Zulassung als ‚bekannter Versender‘ müssen Unternehmen bestimmte Auflagen erfüllen, damit ihre Fracht als sicher …
Bild: 35h Schulung für den zuständigen Beauftragten beim geschäftlichen VersenderBild: 35h Schulung für den zuständigen Beauftragten beim geschäftlichen Versender
35h Schulung für den zuständigen Beauftragten beim geschäftlichen Versender
04. November 2013 Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat offiziell bekannt gegeben, dass der zuständige Beauftragte (Luftsicherheitsbeauftragter) beim geschäftlichen Versender auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.2 i.V.m Kapitel 11.2.5 zu schulen ist. Der Mindest-Stundenansatz für die Schulung des Sicherheitspersonals, das die allgemeine …
Mit Sicherheit in die Luft: Neue gesetzliche Vorgaben zur Luftsicherheit
Mit Sicherheit in die Luft: Neue gesetzliche Vorgaben zur Luftsicherheit
… sicherheitsrelevanter Bereich in der Luftfracht, der gesetzlich verankert ist, ist das Gefahrgut. Auch hier bedarf es geschulten Personals in Speditionen, bei Versendern und bei Luftverkehrsgesellschaften. Die notwendigen Gefahrgutschulungen nach den gesetzlichen Regelungen bietet das LTC für alle Personalkategorien der Luftfracht an. Neben einem umfangreichen …
peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“
peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“
peiker erhält Zulassung zum „Behördlich Bekannter Versender (BV)“ Ab dem 25. März 2013 gelten EU-weit verstärkte Sicherheitsbestimmungen für die Versendung von Luftfracht. So werden ab diesem Zeitpunkt nur noch Luftfrachtsendungen von Unternehmen als „sicher“ angesehen, die durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) als „Behördlich Bekannter Versender (BV)“ …
Sie lesen gerade: Bekannte Versender: Änderungen bei Online-Informationen des LBA