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Embdena Partnership GmbH: Anleger setzt Rückabwicklung durch

Bild: Embdena Partnership GmbH: Anleger setzt Rückabwicklung durch
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Für geschädigte Anleger von Schiffsfonds gibt es häufig noch ein Rettungsboot. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Aurich. Wegen Prospektfehlern verurteilte das LG Aurich die Embdena Partnership GmbH dazu, eine Beteiligung am MS Eaststar rückabzuwickeln (Az.: 6 O 897/11).

„Das Urteil zeigt, dass geschädigte Anleger von Schiffsfonds den Mut haben sollten, ihre Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wie das Fondstelegramm berichtet, wurde die Embdena Partnership GmbH vom LG Aurich dazu verurteilt, dem Anteilszeichner die Zeichnungssumme nebst Agio und einer Verzinsung von jährlich fünf Prozent zurückzahlen. Die Richter hatten eindeutig einen Prospektfehler erkannt.

„Das Urteil lässt sich auch viele andere Schiffsfonds übertragen“, sagt Fachanwalt Cäsar-Preller. „Prospektfehler sind neben Falschberatung das beste Argument, Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen.“

Dabei bietet die Rückabwicklung wegen Prospektfehler auch Vorteile für weitere Anleger. „Anders als bei Falschberatung ist dieses Urteil auch auf andere Anleger übertragbar“, so der Jurist.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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