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Verwaltungsgericht Gießen entscheidet zugunsten der Woolrec GmbH

25.01.2013 • 18:58 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verwaltungsgericht Gießen entscheidet zugunsten der Woolrec GmbH
WOOLREC GmbH
WOOLREC GmbH

(openPR) Braunfels-Tiefenbach, 25. Januar 2013

Die Woolrec GmbH in Braunfels-Tiefenbach konnte heute vor Gericht einen Erfolg erzielen. Im Verfahren um die Stillegung des Betriebes entschied das Verwaltungsgericht (VG) Gießen für das Entsorgungsunternehmen. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Wiederaufnahme der Produktion getan.

Das VG Gießen hat auf Antrag der Firma Woolrec im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage der Woolrec GmbH gegen die Stilllegungsverfügung des RP Gießen vom 26.09.2012 wiederhergestellt, weil die Stilllegungsverfügung aus Sicht des Gerichts im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sich als offensichtlich rechtswidrig darstellt. Die Stilllegungsverfügung ist damit außer Vollzug gesetzt.

„Wir freuen uns, dass das Gericht der Rechtsauffassung von Woolrec folgt, und sind zuversichtlich, bald wieder mit der Produktion beginnen zu können“, erklärt Jörn Duchstein, Pressesprecher der Woolrec GmbH. „Mit der Wiederinbetriebnahme wird der Plan, das Werk in Tiefenbach an einen neuen Produktionsstandort zu verlegen, forciert angegangen. Die Umsetzung der Umzugspläne ist jedoch nur aus dem laufenden Betrieb heraus möglich.“

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