(openPR) Die Telekommunikationsbranche hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder mit spektakulären Prozessen im In- und Ausland auf sich aufmerksam gemacht, in denen versucht wurde, Konkurrenzunternehmen daran zu hindern, ihre Produkte auf den Markt zu bringen. In diesen Prozessen wurde zum Teil Schwindel erregende Schadensersatzsummen zugesprochen. Durchaus schwerer kann allerdings der Schaden für ein Unternehmen wiegen, der ihm dadurch entsteht, dass ihm die Vermarktung und der Verkauf eines neuen Produkts für einen bestimmten Markt untersagt wird. Nimmt man alle Berichte über solche Prozesse im In- und Ausland zusammen, so kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier längst ein erbitterter Krieg vor den Gerichten ausgefochten wird. Dass dieser Krieg an den verschiedensten Fronten immer wieder neu aufflammt, liegt daran, dass in vielen Ländern unterschiedliche Urteile in der Sache gesprochen werden, weil es an einer supra-nationalen Gerichtsinstanz fehlt, die zu einer Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Rechtsprechungen führen könnte.
In den Prozessen geht es in der Regel um die angebliche Verletzung von Patenten. Die Unternehmen machen geltend, ihre Konkurrenz nutze Technologien oder Prozesse, die durch ein Patent geschützt seien. Daneben berufen sich die Unternehmen aber auch immer häufiger darauf, dass ein Konkurrenzunternehmen ein geschütztes Design verletze. Im Gegensatz zum Schutz technischer Innovationen durch Patente erfolgt der Schutz von Designs und äußeren Produktgestaltungen über sog. Geschmacksmuster. Es gibt sie als nationale Geschmacksmuster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nicht eingetragene Geschmacksmuster. Die Frage, wie eine bestimmte äußere Produktgestaltung, ein bestimmtes Produktdetail, die Gestaltung eines Schalters, eines Bildschirms usw. geschützt werden kann, hängt von zahlreichen auch strategischen Gesichtspunkten ab. Ist das Design oder die Produktgestaltung schutzfähig? Welche Anmeldebehörde ist zuständig? Welche Geschmacksmusterart sollte man wählen?
Kommt es zur Verletzung eines geschützten Design, dann stellt sich die Frage, wie man hiergegen effektiv vorgeht. Welches Gericht ist zuständig? Wie lässt sich die Verletzung des Geschmacksmusters gerichtsverwertbar nachweisen? Welche außergerichtlichen Reaktionsmöglichkeiten gibt es? Wie können Produkte, die unter Verletzung von Geschmacksmustern produziert wurden, im Wege der Grenzbeschlagnahme aufgehalten werden? Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Ein anderes Unternehmen erhebt den Vorwurf, dass ein von ihm geschütztes Geschmacksmuster durch ein neues Produkt verletzt werde. Wie kann sich der Produzent hiergegen verteidigen? Wie kann er geltend machen, dass eine Verletzung nicht vorliegt? Welche gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung? Kann er gerichtlich zum Gegenangriff übergehen, möglicherweise auch schon vorbeugend, wenn abzusehen ist, dass ein Marktmitbewerber ihm die Verletzung von Geschmacksmustern vorwerfen wird?
Das Seminar „Effektiver Designschutz“ am 14. Mai 2013 in Düsseldorf vermittelt das erforderliche Praxiswissen für einen wirksamen Schutz von Designs und eine effektive Durchsetzung von Designrechten in der Praxis. Referenten mit jahrelanger Praxiserfahrung erläutern, wie man das geeignete Schutzrecht im Hinblick auf die Verletzungsform auswählt, welche Strategien für die prozessuale und außerprozessuale Durchsetzung sinnvoll sind und wie ein Produkt- und Schutzrechtsportfolio aufgebaut sein muss, das sich in der Praxis als durchsetzungskräftig erweist.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-05-gm120/effektiver-designschutz













