(openPR) Die Themen Betrug und Wirtschaftskriminalität haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen, da die entstandenen Schäden für die Kreditwirtschaft stetig angewachsen sind. Neben den materiellen Schäden drohen Kreditinstituten v.a. auch Reputationsrisiken.
Somit ist die Verhinderung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und sonstigen Straftaten in den Instituten von hoher Bedeutung. Nach § 25c KWG sind Kreditinstitute angehalten, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen strafbare Handlungen zu Lasten der Institute bereits im Vorfeld zu verhindern. Durch eine effiziente Abwehr von Finanzbetrug kann auch ein sehr effektiver Ertragsbeitrag durch die Vermeidung von Risiko- bzw. Schadensersatzkosten geleistet werden.
Der neue § 25c KWG ist seit dem 30. April 2011 in Kraft. Auch die PrüfbV wurde ergänzt. Somit werden die Wirtschaftsprüfer die Betrugsbekämpfung nunmehr ähnlich intensiv prüfen, wie schon die Geldwäschebekämpfung.
Im "Basis-Seminar zur Betrugs-Prävention" werden Ende Februar 2013 in Frankfurt/M. u.a. folgende Inhalte vermittelt:
- Hinweise zur Erstellung der Betrugs-Gefährdungsanalyse
- Überblick über die in Betracht kommenden Straftaten und Risiken
- Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten
- Methodik der Prävention
- Datenschutz und Arbeitsrecht – was ist erlaubt, was nicht?
- Wie muss, wie darf intern ermittelt werden?
- Ermittlungen und Datenschutz
Das Referententeam stellt die Thematik sowohl aus dem Blickwinkel der Kreditwirtschaft sowie aus der Sicht des Beraters dar.
Es bietet sich für die Seminar-Teilnehmer die Gelegenheit, während des intensiven Gesprächs und im Dialog mit den Referenten persönlichen Fragen zu klären!
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Website unter: http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/13-02-bf100/basis-seminar-zur-betrugs-pr%C3%A4vention













