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Bewährungsstrafe für Zigarettenschmuggler

22.11.200508:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Gestern mussten sich zwei polnische Familienväter vor dem Amtsgericht Hildesheim verantworten, weil sie jeweils mit Lastwagen in der Region entdeckt wurden, auf denen sich statt Maschinen und Holzkohle Zigaretten befanden. Der eine Angeklagte hatte rund 155 000 Euro Zoll, Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen, der andere, 55 000 Euro. Die Angeklagten wurden nach erlittener Untersuchungshaft zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Gericht glaubte den Angeklagten, dass sie das kleinste Glied in der Kette waren.

Rechtsanwalt Olaf Johannes aus Braunschweig, einer der Verteidiger, betonte in seiner Erklärung, die er für den Angeklagten abgab, dass sein Mandant sich hatte überreden lassen, für einen kleineren Betrag eine Fahrt durchzuführen. Das konnte letztlich nicht widerlegt werden.

Der andere Angeklagte versuchte noch darzustellen, dass er gar nicht gewusst habe, was er transportiert, das glaubte das Gericht aber nicht.

Das Gericht betonte, dass die Bewährung nur deshalb möglich war, weil Geständnisse abgelegt wurden. Bericht auch bei
http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/11/22/26352/

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