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PATRIOT Act und Cloud Computing: Bedeutung für Unternehmen

11.01.201317:21 UhrIT, New Media & Software
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© Rolffimages | Dreamstime.com
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(openPR) Eine europäische Staatsregierung hat sich grundsätzlich dagegen ausgesprochen, US-amerikanische Cloud-Services zu nutzen: Die Niederlande sind es, welche sich für diesen absoluten Weg entschieden haben. Der dortige Minister für Sicherheit und Justiz, Ivo Opstelten, möchte dadurch verhindern, dass US-Behörden Zugriff auf sensible Daten niederländischer Bürger erhalten.



Ursache für diesen entschiedenen Schritt ist der USA PATRIOT Act (http://de.wikipedia.org/wiki/USA_PATRIOT_Act), der alle Firmen, die ihren Sitz in den USA haben, zur Zusammenarbeit mit dortigen Ermittlungsbehörden verpflichtet, allen voran das FBI. „Das bedeutet grundsätzlich, dass Firmen aus den Vereinigten Staaten von solchen Angeboten und Verträgen ausgeschlossen sind”, antwortete Minister Ivo Opstelten auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema (https://zoek.officielebekendmakingen.nl/ah-tk-20102011-3516.html).

Auch wenn der USA PATRIOT Act bereits seit Oktober 2001 in Kraft ist, wurde die Aufmerksamkeit anlässlich der Office 365-Vorstellung in London im Juni 2011 vermehrt darauf gelenkt: Auf die Frage ob Microsoft garantieren könne, dass Daten von EU-Kunden, die in EU-ansässigen Rechenzentren liegen, den europäischen Wirtschaftsraum unter keinen Umständen verlassen – selbst wenn eine Aufforderung unter dem PATRIOT Act vorliegt, antwortete Gordon Frazer, Hauptgeschäftsführer Microsoft UK: „Microsoft kann solche Garantien nicht geben, auch andere Unternehmen können dies nicht.“

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erläutert das Ergebnis seiner Nachfrage bei Unternehmen (https://www.datenschutzzentrum.de/internationales/20111115-patriot-act.html):
„Dieser Sachverhalt gilt nicht nur für Unternehmen, deren Konzernmütter ihren Sitz in den USA haben, sondern auch für deutsche Unternehmen mit sonstigen Konzernverbindungen in den USA.“ Dafür sei nicht einmal das Vorhandensein einer selbstständigen US-Niederlassung nötig. „Es könne keine Gewähr dafür gegeben werden, dass im Fall einer US-Anordnung europäische Daten nicht herausgegeben werden.“

Zum gleichen Schluss kommt die juristische Fakultät der Universität Amsterdam in einer aktuellen Studie (http://www.ivir.nl/publications/vanhoboken/Cloud_Computing_Patriot_Act_2012.pdf) und ergänzt, dass es für einen direkten Zugriff der US-Ermittlungsbehörden ausreicht, wenn ein Anbieter seinen Sitz jenseits des Atlantiks hat – wie es bei Amazon, Apple, Google oder Microsoft der Fall ist – oder in den USA systematisch Geschäfte betreibt. Es sei ein Irrglaube, dass Daten dafür direkt auf Servern in den Vereinigten Staaten gelagert werden müssten.

Weiter heißt es in der Studie, dass europäische Datenschutzgesetze keinen Schutz gegen die Anwendung des US-Gesetzes bieten und deren Anwendung auch durch Vertragsvereinbarungen mit dem Cloud-Anbieter nicht abgewendet werden kann. Denn die Daten von Nicht-US-Bürgern sind durch die US-amerikanische Verfassung nicht geschützt.
In diesem Licht wirkt der zunächst harsch erscheinende niederländische Beschluss nachvollziehbar und verständlich.

Deshalb bietet die QualityHosting AG aus Überzeugung und zum Schutz Ihrer Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__11.html) nur Dienste an, die nicht dem USA PATROIT Act unterliegen. Die QualityHosting-Server sind auf zwei Rechenzentren in Frankfurt am Main verteilt, die durch einen eigenen Glasfaserring miteinander verbunden sind. Neben hoher Ausfallsicherheit durch unterschiedliche Stromnetze und zwei Standorte sorgen wir dadurch für die Sicherheit Ihrer Daten durch redundanten Aufbau, aktive Zugangskontrollen und personalisierte Sicherheitsschlüssel.

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