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Steuerbescheid

(openPR) Auf Bares vom Finanzamt verzichten viele Steuerzahler

Sobald der Steuerbescheid kommt, akzeptieren einige Einwohner diesen schlichtweg, ohne ihn genauer zu prüfen. Patzer, die sich zu Ungunsten des Steuerzahlers auswirken, kann natürlicherweise auch das Finanzamt machen. So werden nicht selten Belege vom Finanzbeamten vergessen. Für falsche Berechnungen könnten auch einige Zahlendreher sorgen. Natürlich kann es auch sein, dass man als Steuerpflichtiger einfach keineswegs mit der Entscheidung des Fiskus einverstanden ist. Man kann sich an ebendiese Verfahren dranhängen und den Protest darauf verweisen, falls es ähnliche Fälle gibt, die zurzeit vor Gericht gelandet sind. Der Steuerbescheid wird bereits wirksam und selbst bei einer anders klingenden Gerichtsentscheidung kann dieserspäter nicht mehr geändert werden.


Präzise Reklamation einlegen

Sie können Ihren Widerspruch auf unterschiedliche Art eingelegen. Widerrede mittels Brief und Telefax sind genauso akzeptiert wie (in den meisten Fällen) inzwischen ebenso per E-Mail-Dienst. Dabei läuft die Frist ab dem dritten Tag nach Postaufgabe des Steuerbescheides. Eine Begründung für den Vorbehalt kann im Übrigen nachgereicht werden; wichtig ist in 1. Linie, dass man ihn überhaupt einlegt, was im Übrigen auch verbal gegenüber einem Finanzbeamten stattfinden könnte. In der Regel kann die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden, falls die Fristüberschreitung nicht vom Steuerpflichtigen zu verantworten sein. Solche Umstände sind z. B. Erkrankung oder Ferien und werden von den meisten Finanzämtern auch akzeptiert. Mitnichten darunter fällt bspw. eine reine Überlastung des Steuerzahlers, der aus Zeitgründen nicht zur Untersuchung des Bescheids gekommen ist. Sofern die Entscheidung über den Widerspruch zum Nachteil des Steuerzahlers ausfallen sollte, muss das Fiskus das zuvor unterrichten. Der Vorbehalt könnte dann bei Bedarf noch zurückgezogen werden.

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