(openPR) Die Realisierung eines Onlineshops ist kosten- und zeitintensiv. Ärgerlich ist, wenn der Shop steht und Abmahnungen eintreffen, weil Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Ein Anwalt für Internetrecht unterstützt Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Inhalte. Das Internetrecht greift zudem beim Aufbau spezieller Pflichtseiten. Erfahren Sie im folgenden Presseartikel, was ein Rechtsanwalt für Internetrecht in Berlin empfiehlt.
Der erste Schritt einen Onlineshop zu realisieren ist die Domain-Registrierung. Hierbei müssen bereits wichtige markenrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Zu empfehlen wäre, den Namen von einem Anwalt prüfen zu lassen und im Anschluss beim Patentamt zu sichern.
Ist der Shop fertig gestaltet und umgesetzt, folgt der Content bzw. der Inhalt. Produkttexte sollten hierbei auf keinen Fall von Mitbewerbern kopiert werden. Auch die Rechte der Bilder sollten bei Ihnen liegen. Ein Anwalt für Internetrecht wird Ihnen sicher raten, auch die Hersteller schriftlich um Erlaubnis zu fragen, falls Sie deren Originalbilder verwenden. Andernfalls sind Sie dem Risiko einer Abmahnung durch eine Urheberrechtsverletzung ausgesetzt. Zudem gibt es bei einem Onlineshop gewisse Pflichtseiten, wie eine Widerrufserklärung oder AGB. Bei der rechtssicheren Gestaltung dieser Seiten, unterstützt Sie der Rechtsanwalt für Internetrecht. Auch die Inhalte des Impressums und seit neuestem auch der Aufbau der Bestellseite (Button-Lösung) unterliegt rechtlichen Bestimmungen. Je nach Bedarf kann sogar eine Haftung für die Rechtsgültigkeit der Inhalte mit dem Anwalt vereinbart werden. Ist der Onlineshop dann von gesetzlichen Änderungen betroffen, stellt Ihnen der Anwalt für Internetrecht aktualisierte Texte zur Verfügung.


















