(openPR) Die meisten erworbenen Kiefer- und Zahnfehlstellungen entstehen durch schädliche Gewohnheiten wie Daumenlutschen, falsches Schlucken, Zungenpressen oder Lippensaugen. Diese Fehlstellungen, wie zum Beispiel der offene Biss, der Kreuzbiss oder die große Stufe, können vermieden werden.
Bis zum 4. Lebensjahr können Eltern selbst schon sinnvolle Maßnahmen ergreifen, indem sie nur kiefergerechte Sauger einsetzen und außerdem dafür sorgen, dass ihr Kind sich das Daumenlutschen bzw. den Schnuller abgewöhnt.
• Kiefergerechte Sauger und Schnuller für Säuglinge vom Durchbruch des ersten Milchzahns bis zum 2. Lebensjahr.
• Spätestens bis zum 4. Lebensjahr sollten die Kinder mit Schnuller oder Daumenlutschen aufhören, sonst verformen sich die Kiefer. Für 2- bis 4-jährige Kinder, die es nicht abstellen können, gibt es zur Unterstützung Entwöhnungssauger.
Der richtige Ansprechpartner für die Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie das Abstellen der schädlichen Gewohnheiten ab dem 4. Lebensjahr ist der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
• Leichte bis mittlere Fehlstellungen können ab dem 4. Lebensjahr mit verschiedenen Mundvorhofplatten behandelt werden. Dadurch können die schädlichen Gewohnheiten abgestellt und das normale Kieferwachstum gefördert werden.
• Bei starken Fehlstellungen wie großer Stufe und tiefem Biss mit Kontakt der unteren Frontzähne mit der Gaumenschleimhaut oder bei offenem Biss mit Zungenfehlfunktion kann eine frühe Behandlung mit konfektionierten funktionskieferorthopädischen Geräten stattfinden. Die Spangen müssen einige Stunden abends und regelmäßig nachts getragen werden. Durch die Apparatur werden für die Kieferentwicklung schädliche Impulse gehemmt und die richtige Zungenstellung und der Lippenschluss geübt und dadurch die Nasenatmung gefördert.
• Ab dem 7. Lebensjahr: Wenn ein seitlicher Milchzahn frühzeitig verloren geht, aber der bleibende Nachfolger noch nicht zu sehen ist, könnte eine Platzhalter- oder Lückenhalterspange nötig sein, damit die hinteren Zähne nicht in die Lücke rutschen.
• Bei sehr starken Fehlstellungen sollte ab dem 7. Lebensjahr eine Frühbehandlung beim Kieferorthopäden stattfinden. Dadurch kann eine spätere Hauptbehandlung vereinfacht oder vermieden werden.
Die meisten präventiven Maßnahmen in der Kieferorthopädie werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Das Vorbeugen gegen Fehlstellungen ist aber eine sinnvolle und lohnenswerte Investition in die Zahn- und Kiefergesundheit.
Fazit: Mit kieferorthopädischer Prävention können die Eltern schon ab der Geburt ihres Kindes beginnen. Bei schädlichen Gewohnheiten wie Daumenlutschen, Lippensaugen, Zungenpressen usw. kann bereits der Kieferorthopäde ab dem 4. Lebensjahr vorbeugend tätig werden. Kinder sollten spätestens mit 7 Jahren dem Kieferorthopäden vorgestellt werden.












