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Die wichtigsten Informationen zu den neuen .eu-Domainadressen

16.11.200508:19 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die Einführungsphase

Mit Sunrise Period bezeichnet man eine Vorregistrierungsphase, die häufig zu Beginn der Einführung neuer Top-Level-Domains durchgeführt wird. In der Sunrise Period wird Inhabern von Markenrechten und anderen Namensrechten die Möglichkeit gegeben, Domains zu registrieren, die ihren geschützten Begriffen entsprechen.



Dadurch sollen unberechtigte und mißbräuchliche Registrierungen verhindert werden (das sogenannte “Domain-grabbing“) und komplizierte und häufig zeitraubende gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.

Der endgültige Zeitplan steht fest:
7. Dezember 2005 - Sunrise Period Phase 1
7. Februar 2006Sunrise - Period Phase 2
7. April 2006 - Landrush / Live-Betrieb

Wer darf wann .eu-Domains registrieren?

Die Sunrise Period wird aus zwei aufeinanderfolgenden Phasen von jeweils zweimonatiger Dauer bestehen, in denen unterschiedliche prior rights zur bevorzugten Registrierung berechtigen. Anschließend erfolgt im April der Start des Live-Betriebs der Registry. Ab diesem Zeitpunkt dürfen .eu-Domains uneingeschränkt registriert werden von allen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, die ihren Sitz in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.

Welche .eu-Domainnamen darf ich
aufgrund eines früheren Rechtes registrieren?

Während der Sunrise Period beantragte Domainnamen müssen genau dem geschützten Begriff auf dem erbrachten Nachweisdokument entsprechen. Als einzige Abweichung dürfen Leerzeichen entweder weggelassen oder durch Bindestriche ersetzt werden. Wenn die Unternehmensform (wie GmbH, AG, KG oder auch Ltd) auf dem Nachweisdokument enthalten ist, darf diese auch weggelassen werden. Umlaute sind durch »ae«, »oe« oder »ue« zu ersetzen, die Ligatur »? durch »ss«.

Ein Beispiel: Ein Handelsregisterauszug, der auf »Schmidt Internetconsulting GmbH« lautet, berechtigt zur Registrierung der folgenden Domains (während Phase 2 der Sunrise Period):

• schmidt-internetconsulting.eu
• schmidtinternetconsulting.eu
• schmidt-internetconsulting-gmbh.eu
• schmidtinternetconsultinggmbh.eu
• schmidtinternetconsulting-gmbh.eu
• schmidt-internetconsultinggmbh.eu

Nicht registriert werden dürfen aufgrund dieses Nachweisdokumentes Domainnamen wie:

• schmidt.eu
• internet.eu
• consulting.eu
• internetconsulting.eu


Wie wird die Rechtsmäßigkeit
der Teilnahme an der Sunrise Period überprüft?

Die Berechtigung einer Registrierung während der Sunrise Period wird von einer Validation Agency überprüft. Dazu wurde im März 2005 das belgische Unternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) ausgewählt.

Die Rechte müssen in Papierform nachgewiesen werden, also zum Beispiel durch eine Kopie der Markenurkunde. Überprüft werden unter anderem die folgenden Punkte:

• Sind alle Nachweisdokumente vollständig, frist- und formgerecht eingegangen?
• Hat das referenzierte frühere Recht tatsächlich in dem betreffenden Mitgliedsland Gültigkeit?
• Ist der Registrant zum Zeitpunkt der Beantragung tatsächlich Inhaber der Rechte (z.B. aufgrund einer entsprechenden Lizenz)?
• Entspricht der Domainname dem geschützten Begriff auf der Nachweisurkunde?

Eine detaillierte Vorstellung der Rechte und der notwendigen Nachweisdokumente senden wir Ihnen gerne zu.

Achtung: Schon geringe Verstöße gegen die umfangreichen Auflagen von EURid – auch kleinste Formfehler – können Ihren Domainantrag ungültig machen!

KernWerk bietet für Teilnehmer der Sunrise Period ein Rundum-Sorglos-Paket an. Wir informieren Sie genauestens darüber, welche Dokumente Sie benötigen, um ihre bevorzugte Registrierung erfolgreich durchzuführen. Darüberhinaus kümmern wir uns auch darum, daß Ihre Dokumente ordnungsgemäß bei der Validierungsagentur eingereicht werden.

Schicken Sie uns Ihre Wunschdomains per Mail E-Mail und wir informieren Sie rechtzeitig über das weitere Vorgehen und alle notwendigen Schritte.

Was kostet die Teilnahme an der Sunrise Periode?

Wir haben die Gebühren für die Teilnahme an der Sunrise Period und die Kosten für die Registrierung in einer übersichtlichen Preistabelle für Sie zusammengestellt.

Die Gebühren werden mit Ihrer nächsten Rechnung nach der Eintragung in unser Vormerkungssystem für die .eu-Sunrise Period abgebucht. Die Kosten für die Domain selbst werden natürlich erst nach der erfolgreichen Registrierung berechnet.

Sunrise Period Phase 1 -> netto 111,72
Sunrise Period Phase 2 -> netto 154,83
.eu-Domain Jahresgebühr -> netto 56,34

Bei KernWerk bekommen Sie ein Full-Service-Paket für die Teilnahme an der Sunrise Period. Viele andere Registrare lassen Sie mit Ihrer .eu-Registrierung im Dschungel der Gesetze, Auflagen und Vorschriften allein. Mit KernWerk haben Sie einen erfahrenen Partner bei der Einführung von neuen Top-Level-Domains an Ihrer Seite.

Informieren Sie sich über das komfortable Rundum-Sorglos-Paket von KernWerk und lassen Sie sich anhand eines Beispiels den Ablauf einer Registrierung während der Sunrise Period verdeutlichen.

Wenn Sie noch weitergehende Informationen zur neuen Europa-Domain benötigen, dann informieren wir Sie gerne.

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