(openPR) 27.11.2012. Der Temperaturtrend für Deutschland zeigt eindeutig ins Minus. Sobald die Null-Grad-Grenze unterschritten wird, können durch die eisigen Temperaturen Wasserrohre, Heizkessel und Heizkörper bersten. Das Resultat sind beträchtliche Schäden an der Gebäudesubstanz, aber unter Umständen auch am Inventar. Daher sollte von Hausbesitzern und Mietern, speziell bei längerer Abwesenheit, Vorkehrungen vor Frostschäden getroffen werden. Hierzu zählt unter anderem die Entleerung von nicht benötigten Wasserleitungen im Innen- und Außenbereich, Heizungen auf kleiner Stufe weiterlaufen lassen, etc.
„Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserrohren kommen, lassen sich solche Schäden mit einem passenden Versicherungsschutz abdecken“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).
Die Gebäudeversicherung kommt unter anderem für Schäden an Wänden, Decken und Böden auf. Schäden am Inventar übernimmt die Hausratversicherung. Aber nur, wenn der Versicherungsschutz richtig gewählt wurde. Wer beispielsweise nur eine Feuerversicherung oder eine Absicherung gegen Sturm/Hagel im Vertrag abgeschlossen hat, muss für Schäden an Leitungswasserrohren selbst aufkommen, warnt Jürgen Buck.
Eine Checkliste mit Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden, stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ in der „Wintercheckliste Frostschäden“ kostenlos zur Verfügung.
Wer zudem eine Überprüfung seines bestehenden Versicherungsschutzes wünscht, kann den kostenlosen Versicherungs-Check nutzen. Sie finden die entsprechenden Informationen ebenfalls auf der Vereins-Homepage unter dem Menüpunkt „Versicherung“.









