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Falschfahrer in strafrechtlicher Betrachtung

20.11.201216:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Falschfahrer in strafrechtlicher Betrachtung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Martina C. Fränkel
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Martina C. Fränkel

(openPR) Als Falschfahrer oder Geisterfahrer werden diejenigen Autofahrer bezeichnet, die auf Autobahnen oder Straßen mit geteilten Richtungsfahrbahnen entgegen der vorgegebenen Richtung fahren.

Das ist besonders gefährlich, da gerade auf meist mehrspurigen Straßen keinesfalls mit Gegenverkehr gerechnet wird.



Tatsächlich liegt die Zahl der Geisterfahrer pro Jahr relativ hoch.
Da es jedoch keine offiziellen Statistiken gibt, sind exakte Zahlen nicht vorhanden.

Abgesehen von beabsichtigten Geisterfahrten zum Beispiel im Rahmen eines Suizidversuchs, sind meist schlechte oder unübersichtliche Beschilderung, extreme Wetterverhältnisse die zu starker Sichtbehinderung führen, unübersichtliche Straßenführung zum Beispiel durch Baustellen oder aber Unaufmerksamkeit etwa durch Alkohol oder Drogen als Gründe für das falsche Einfahren auf die Straße verantwortlich.

In der Regel wird das Falschfahren als Straftat nach § 315 c StGB als Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft.
Strafmaß hierfür ist eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Hinzu kommen regelmäßig führerscheinrechtliche Maßnahmen wie etwa die mindestens 6-monatige Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots von bis zu 3 Monaten.

Bereits die Bandbreite der Sanktionsmaßnahmen lässt erkennen, dass im Rahmen der Verteidigung ein weitreichender Spielraum vorhanden ist, der mit der richtigen Argumentation entsprechend genutzt werden sollte.
Nicht jede Geisterfahrt muss mit einer Freiheitsstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis enden!

Insbesondere ist zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen sowie Sachen von bedeutendem Wert stattgefunden hat und diese grob rechtswidrig und rücksichtslos war.

Mit der richtigen Verteidigung lassen sich oft erstaunliche Ergebnisse erzielen!

Sollten Sie selber einmal unfreiwillig zum Falschfahren geworden sein - etwa auch im Zusammenhang mit einem Unfall durch Drehen des Fahrzeugs - so wird durch die Polizei empfohlen, das Fahrzeug möglichst dicht an der Mittelleitplanke abzustellen und sich auf den Mittelstreifen zu retten, die Polizei zu alarmieren und sich durch diese beim Wendemanöver unterstützen zu lassen.

Auch in einem solchen Fall gilt:
Jeder Mensch macht Fehler; man sollte jedoch zu seinen Fehlern stehen.
Die sich anschließenden Sanktionen fallen dadurch regelmäßig milder aus und sind mit der richtigen anwaltlichen Begleitung meist weniger dramatisch als anfangs befürchtet.

Für weitere Fragen zu diesem Thema sowie auch zu allen anderen Fragestellungen rund um das Thema Straßenverkehr, Unfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Strafbefehl, Punktekonto, etc. steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Fränkel als Fachanwältin für Strafrecht und Spezialistin mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Themengebiet gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen zu sämtlichen Themen finden Sie unter: www.bussgeld-stuttgart.de

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