(openPR) Das City Court of Kopenhagen hat mit Urteil vom 1.10.2012, Aktenzeichen: BS 24A-7491/2010 eine Gruppe von Tierrechtsaktivisten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 115.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aktivisten der dänischen Tierrechtsgruppe Anima hatten nach Erkenntnissen des Gerichts im Jahr 2009 in Dänemark 34 Pelztierfarmen „besucht“. Den Schaden für Test der Tiere auf Krankheit in Höhe von mehr als 115.000 Euro müssen sie den Farmern erstatten
Im Jahr 2009 haben spektakuläre Einbrüche durch Tierrechtler in Pelztierfarmen im Auftrag der dänischen Zeitung Ekstra Bladet und der dänischen TV Station TV 2, die Farmer in Dänemark in Angst und Schrecken versetzt. Von den Veterinärbehörden wurde befürchtet, dass die Aktivisten durch die Einbrüche den Virus der von Pelztierzüchtern gefürchteten „Aleuthian Disease“, die den Tod insbesondere vieler Jungtiere nach sich zieht, verbreitet hätten. Die Krankheit breitet sich von Farm zu Farm aus, wenn nicht entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vor Betreten jeder Farm beachtet werden. Folgerichtig wurden von den Behörden dann auch entsprechende Bluttest an den Tieren angeordnet.
Die Kosten dafür bekamen die Farmer nun von einem dänischen Gericht als Schadensersatz zugesprochen. Die Tierrechtsgruppe Anima muss nun an die Farmer zahlen.
Ähnliche Fälle hat es in den vergangenen Jahren auch in Deutschland gegeben. So unter anderen bei einer Farm in Nordrhein-Westfalen, in der viele Tiere wegen des verursachten Stresses durch das Eindringen von Tierrechtlern und Kameraleuten verendeten. In den anschließenden Schadensersatzprozessen haben sowohl OLG Köln als auch das OLG Düsseldorf entschieden, dass einem Pelztierfarmer dem Grunde nach Schadensersatz zusteht, wenn Tiere nachweislich durch das Eindringen von Aktivisten oder Kameraleuten zu Schaden kommen.
„Die Entscheidung aus Dänemark ist nach den Urteilen der Oberlandesgerichte in Köln und Düsseldorf ein deutliches Warnsignal an Aktivisten und radikale Tierrechtsgruppen und zeigt uns, dass die Europäischen Gerichte das geltende Recht auch konsequent anwenden“ kommentiert Susanne Kolb-Wachtel, Geschäftsführerin des Deutschen Pelzinstituts, das Gerichtsurteil.








