(openPR) In der Vortragsreihe des Arbeitskreises EDV und Recht am 19.9.2012 in Köln ging es diesmal um Produkte und Dienstleistungen aus der Cloud. Zum Thema referierten Andreas Raum, langjähriger Macher der Computer Reseller News und heute Inhaber der auf den ITK-Channel spezialisierten Marketing- und Kommunikationsagentur freyraum marketing GmbH in München, sowie RA Dr. Michael Karger, Partner bei TCI Rechtsanwälte München und Fachanwalt für IT-Recht.
Im Rahmen des technischen Teils widmete sich Andreas Raum vornehmlich den wirtschaftlichen Aspekten von Cloud Computing. Er beschrieb die Schnelllebigkeit des IT-orientierten Marktes und prognostizierte, dass der Einstieg in cloudbasierte Dienste für IT-Dienstleister auf Dauer überlebensnotwendig würde. Spätestens in 10 Jahren bekäme die klassische IT-Industrie Probleme, falls sie nicht in Richtung der Cloud umdenken werde. Noch allerdings überwiegten Bedenken sowohl rechtlicher als auch technischer als auch wirtschaftlicher Art. Andreas Raum beschrieb im Einzelnen die Herausforderungen der Umstellung (technische Ressourcen, Abrechnungsmodelle, Vertrieb, Marketing, Vertragsgestaltung und Haftungsfragen) und gab Lösungsvorschläge, wobei eine wesentliche Empfehlung dahin ging, das Cloud-Geschäft in eine eigene Organisation (z.B. Tochtergesellschaft) auszulagern.
In der anschließenden Diskussion wurden die Vorteile der Cloud-Nutzung für Kunden und Anbieter besprochen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass für den Kunden die Cloud-Nutzung erst dann richtig interessant werde, wenn ein Produkt ohne die Cloud nicht nutzbar sei. Außerdem wurde die Branche aufgefordert, das Thema Cloud offener anzugehen: im Moment verstecke sich hinter vielen ablehnenden Argumenten hauptsächlich Unflexibilität.
Im juristischen Teil beleuchtete RA Dr. Karger die rechtlichen Fragestellungen. Er führte aus, dass es keinen „Standard-Cloud-Vertrag“ gäbe. Vielmehr treffe man im Zusammenhang mit der Cloud auf zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Daher seien viele Cloud-Verträge auch „Neuland“. Grundsätzlich ließen sich aber drei Modelle unterscheiden: Das „Ping-Pong“, der „Sandwich“ und der „Reseller“. Dabei sei das „Reseller“-Modell, bei dem der Cloud-Dienstleister nur die Rolle eines Vermittlers zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Kunden übernehme, auf Dauer nicht überlebensfähig: der Cloud-Dienstleister würde spätestens mit der Vertragsverlängerung überflüssig. Die beiden anderen Modelle dagegen, bei denen jeweils ein Beteiligter zwei Verträge abschließen müsse (der Kunde beim „Ping-Pong“, der Dienstleister beim „Sandwich“), seien durchaus als dauerhafte Lösung denkbar, auch wenn sie für die „Person in der Mitte“ jeweils mit Nachteilen verbunden seien.
In der Diskussionsrunde wurde das klassische Problem der Auslagerung der Daten in die USA angesprochen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass selbst die Nutzung eines europäischen Rechenzentrums nicht davor schütze, dass die Daten auf ihrem Weg zu den europäischen Rechnern über die USA flößen und dort gespeichert würden. Auch das Problem der Überprüfung von ausländischem Recht unterliegenden Verträgen und die damit verbundenen Unsicherheiten wurden angesprochen. Sicherer seien diesbezüglich deutsche Verträge, die dem deutschen AGB-Recht unterlägen. Doch auch hier lauerten Fallstricke – fündig würde man in der Leistungsbeschreibung.
(Bericht: Julia Nikolaeva)











