(openPR) Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert.
Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich auch als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden (seit der Schuldrechtsreform von 2002 verjähren sie innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung).
Das Amtsgericht Northeim hatte im Urteil vom 26. September 1988 eine Verpflichtung zur Auszahlung des Anspruches in Geld verneint, zumindest für den Fall, dass keine besonderen Absprachen, die Barauszahlung betreffend, zwischen Gläubiger und Schuldner getroffen wurden.
Oft werden Gutscheine auch als Geschenk (Geschenke Gutschein) angeboten.
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