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Ohne Passbild in die Medien

02.11.200510:32 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Kommentar von Markus Walter, Geschäftsführer von Walter Visuelle PR in Wiesbaden, zu den neuen Anforderungen an Passfotos seit dem 1. November 2005

Wiesbaden, 1. November 2005. Markus Walter, Geschäftsführer der Walter Visuelle PR GmbH, Wiesbaden, kommentiert die neuen Vorgaben für Passfotos von Reisepässen. „Die seit heute gültigen Vorgaben für Passfotos werden die Arbeit von PR-Verantwortlichen erleichtern. Endgültig ist es auch für Laien offensichtlich, dass Passfotos von Managern, Interviewpartnern und Experten für die Pressearbeit völlig unbrauchbar sind. Nach den Fotomustertafeln, die die Bundesdruckerei veröffentlicht hat, ist das Lächeln auf Passfotos nicht mehr erlaubt. Um es kurz auf den Punkt zu bringen: Gefordert sind ab sofort hässliche Polizeifotos mit stierigem Blick und ohne persönliche Mimik, ohne Attribute und ohne Stil. In der Vergangenheit war es häufig gängige Praxis, dass Autoren von Fachbeiträgen oder Statementgeber bei Fehlen eines professionellen Pressefotos ihr normales Passbild für die Veröffentlichung in Zeitungen und Zeitschriften freigegeben haben. Zähneknirschend mussten die PR-Leute dies oft hinnehmen, da ein Bild in vielen Fällen immer noch besser war als gar kein Bild. Da die Presse aber lieber individuelle Portraits oder mit Attributen versehene Ganzkörperaufnahmen zur Illustration von Artikeln verwendet, steht nun außer Frage, dass Passfotos in den Medien künftig keine Verwendung mehr finden werden. Die scheinbare Verschlechterung bei der Qualität der Passfotos ist so zum Wohle aller, die professionelle PR mit hochwertigem Bildmaterial begleiten wollen. Ich hoffe sehr, dass damit künftig weniger Überredungs- und Überzeugungskünste notwendig sind, bevor ein Ansprechpartner zum Fotografen geht.



Nach wie vor besteht aber natürlich die ‚Gefahr’, dass die Unternehmensrepräsentanten sich von einem Kollegen mit der Digitalkamera am Schreibtisch oder vor der Raufasertapete ablichten lassen. Hier ist das Ergebnis des Fotoshootings oft noch fragwürdiger als die bisherigen Passfotos.“

Die exakten Richtlinien für digital lesbare Passfotos wurden von der Internationalen Zivilen Luftfahrtbehörde ICAO (International Civil Aviation Organziation) vorgegeben. Die Bundesdruckerei hat auf dieser Basis gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern Informationen zu diesen künftigen Anforderungen ein Formblatt entwickelt, wie das Lichtbild genau aussehen muss, damit ein elektronischer Vergleich mit dem Passinhaber möglich ist. Demnach muss die Person mit möglichst neutralem Gesichtsausdruck frontal abgelichtet werden, und zwar so, dass sie geradewegs in die Kamera schaut. Weitere Vorgaben: Der Hintergrund muss einfarbig sein und einen Kontrast zu den Haaren bieten, die Nase muss in der Mitte des Bildes sein und das Gesicht eine Höhe von 32 bis 36 Millimetern haben.

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