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Befähigte Person zur Prüfung von Containern

19.09.201208:10 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Der Arbeitgeber hat seine Container regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüfen.
Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Prüfungen an Containern dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen – Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen.
Die Teilnehmer erhalten in dem zweitägigen Fachseminar am 23.-24. Oktober 2012 wichtige Informationen, die sie befähigen, Probleme der Wartung und Instandsetzung von Containern besser zu beherrschen. In diesem Zusammenhang werden die wesentlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen vermittelt. Auch lernen die Teilnehmer ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person kennen.
Die Grundsätze der Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung werden ebenso näher gebracht wie die sicherheitstechnischen Aspekte, insbesondere die Gefahren beim Umgang mit Containern.

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:


http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-10-399-2.html

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