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MPC Reefer-Flottenfonds 2 – Hinweise um Prospektfehler verdichten sich

12.09.201218:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bei der zweiten Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG (MPC Reefer-Flotte 2) handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe (reefer) als sogenannte Einschiffsgesellschaften investiert hat.

Anleger haben sich an dem Fonds mit insgesamt rund EUR 120.000.000,00 beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2007 platziert. Seit 2009 werden keinerlei Ausschüttungen mehr an die Anleger geleistet, weshalb angesichts der fehlenden Aussichten auf einen Anstieg der Chartereinnahmen möglicherweise sogar der Totalverlust der Einlage droht. Ob das vorgeschlagene Sanierungskonzept zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage führt, dürfte zweifelhaft sein.



Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Deren Vorstand, Frau Bettina Wittmann, hierzu:

„Nach der Rechtssprechung muss im Fondsprospekt eindeutig und unmissverständlich dargestellt werden, ob möglicherweise die aktuelle bzw. prognostizierte Marktsituation sich auf den Erfolg des Engagements niederschlägt. In diesem Zusammenhang muss im Fondsprospekt jeder Anleger auch unmissverständlich darauf hingewiesen werden, inwieweit Umstände einem Erfolg der Investition entgegenstehen. Nach unserem Dafürhalten war indes schon zum Zeitpunkt der Platzierung des Fonds bekannt, dass die Flotte spezialisierter Reefer-Schiffe über die nächsten Jahre stagnieren wird und Marktanteile verlieren werden, der Marktanteil für spezialisierte Kühlschiffe daher weiter schrumpfen wird. Hierauf hatten zudem Marktbeobachter hinweisen lassen“.

Nach den Grundsätzen der sogenannten „Prospekthaftung im weiteren Sinne“ haften die Prospektverantwortlichen, also vornehmlich die Gründungsgesellschafter für die Fehlerhaftigkeit des von ihnen zu verantwortenden Prospektmaterials. Darüber hinausgehend haben sich auch die Berater schadensersatzpflichtig gemacht, wenn über die in das Fondsvolumen einkalkulierten Weichkosten, welche vorliegend die 15%-ige Grenze, die die Rechtssprechung hieran stellt, eindeutig überschreiten, nichts gesagt wird.

Betroffenen Anlegern lässt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung zuteil, möglicherweise auch Verjährungsproblematiken im Raum stehen.


Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Vorliegend wurden – wie in anderen Schiffsfonds auch – im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, wie es in aller Regel im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicherweise den Lauf der dreijährigen Verjährungsfrist in Gang, die die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach dem 31.12.2012 erschweren oder sogar unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erhalten Sie zudem unter www.schutzverein.org oder Sie schreiben uns unter E-Mail.

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